Finanzausgleich: Steuerhoheit für Faymann in Einzelbereichen denkbar
Wien (APA) - Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) kann sich nun für die Länder eine Steuerhoheit vorstellen: „Das ist in einzelnen Bereichen d...
Wien (APA) - Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) kann sich nun für die Länder eine Steuerhoheit vorstellen: „Das ist in einzelnen Bereichen durchaus denkbar“, meinte er im Gespräch mit den Bundesländerzeitungen am Freitag. Anschauen könne man sich in diesem Zusammenhang Bandbreiten, in der die Länder oder die Gemeinden Steuersätze etwa bei der Grundsteuer festlegen können.
Was eine mögliche Steuerhoheit der Länder angeht, wie sie vor allem die ÖVP-regierten Länder gerne hätten, ließ der Kanzler bisher eher Skepsis durchklingen. Dass es „gewisse Spielräume“ gebe, „halte ich schon für denkbar“, meinte Faymann nun in den „Vorarlberger Nachrichten“, der „Kleinen Zeitung“ und der „Tiroler Tageszeitung“.
Der Kanzler schränkt aber gleichzeitig ein: „Was wir nicht wollen, ist, dass ein Betrieb einen eigenen Steuerberater zusätzlich braucht, weil in jedem Bundesland, in dem er tätig ist, ganz andere Steuern existieren.“ Wo so ein Steuerwettbewerb hinführe, sehe man auf europäischer Ebene, „wo dann internationale Konzerne gar keine Steuern mehr zahlen“.
Derzeit heben die Länder kaum eigene Steuern ein, die Gemeinden haben zwar wesentliche Eigenmittel (etwa die Grundsteuer und die Gemeindegebühren), hängen aber ebenfalls am Steuertropf des Bundes. Der Großteil der Steuern in Österreich wird nämlich vom Bund eingehoben und via Finanzausgleich an Länder und Gemeinden weitergereicht.
Der aktuelle Finanzausgleich soll bis Ende 2016 verlängert und für die Zeit danach neu aufgesetzt werden. Faymann kritisierte, dass man bisher nicht ausreichend wisse, welche Haftungen und Risiken die Länder haben und wie deren Finanzen wirklich ausschauen - „also müssen wir Transparenz schaffen“.