Wiener Prostitutionsgesetz: Sicherheit statt Schutzzonenchaos
Wien (APA) - Seit 1. November 2011 ist die Sexarbeit in Wien neu geregelt, Landesrätin Sandra Frauenberger (SPÖ) zog gegenüber der APA eine ...
Wien (APA) - Seit 1. November 2011 ist die Sexarbeit in Wien neu geregelt, Landesrätin Sandra Frauenberger (SPÖ) zog gegenüber der APA eine positive Bilanz: „Mit dem Wiener Prostitutionsgesetz haben wir in Bezug auf Straßenprostitution vor allem eines erreicht: Sicherheit um die gesetzliche Regelung statt Schutzzonen-Chaos.“ Was fehle, seien jedoch eine österreichweite einheitliche Regelung für Sexarbeit.
„Wichtig ist, dass es nicht mehr neun verschiedene Landesgesetze gibt, sondern eine gemeinsame Vorgangsweise und eine bundesweit einheitliche Regelung.“ Frauenberger sprach sich auch für eine verstärkte Einbindung der Betroffenen aus. „Eine Einbindung der Frauen ist wichtig, gleichzeitig aber eine Herausforderung, weil es keine Vertretung in dem Sinn gibt.“ Deshalb sieht sie die NGOs (zum Beispiel LEFÖ und Sophie) als Ansprechpartner. Grundsätzlich sollen die Sexarbeiterinnen abgesichert sein - sowohl im arbeitsrechtlichen Sinn, als auch was den Schutz vor Ausbeutung und Gewalt betrifft.
Wolfgang Langer von der Meldestelle für Prostitutionsangelegenheiten der Wiener Polizei sieht die Entwicklung durch das neue Prostitutionsgesetz in der Bundeshauptstadt positiv. Das Ziel wurde großteils erreicht, Straßenprostitution gebe es nur mehr an zwei Standorten, sagte der Experte im Gespräch mit der APA. Diese Entwicklung sei positiv zu bewerten, denn der Straßenstrich sei unsicher und unhygienisch, die Frauen könnten nun indoor arbeiten.
Das neue Gesetz sei auch deswegen sehr gut, weil es der Exekutive effektive Tools in die Hand gegeben habe, um Lokale zu schließen, Aufträge zu erteilen und nicht zuletzt gemeinsam mit dem Magistrat intensiv für Sicherheit in den Lokalen zu sorgen, betonte der Polizeijurist. Langer nannte in diesem Zusammenhang Alarmanlagen als Beispiel.
„Im Zentrum aller Überlegungen muss die Sicherheit der Frauen stehen“, betonte Frauenberger. Es gehe darum Rahmenbedingungen zu schaffen, wie Frauen sicher und selbstbestimmt in dieser Stadt leben können. „Daher war auch die beratende Streetwork ein zentraler Punkt im Wiener Prostitutionsgesetz. Außerdem haben wir die Freierbestrafung eingeführt.“ Alle Probleme der Sexarbeiterinnen könne ein Gesetz nicht lösen, gibt Frauenberger zu bedenken.
Durch das Gesetz hat sich die Zahl der Frauen, die Straßenprostitution ausüben, reduziert. Dass Straßenprostitution weiterhin „unsichtbar“ angeboten wird, ließ Frauenberger nicht gelten: „Unsichtbar ist die Straßenprostitution in Wien nicht, sie hat sich lediglich örtlich verschoben.“ Und zwar auch in andere Länder, so wiederum Langer. Er widersprach Kritikern, die unter anderem gefürchtet hatten, durch das neue Gesetz würden Sexarbeiterinnen in die illegale Wohnungsprostitution gedrängt.
Dem Argument pro Straßenstrich, dass dort den Frauen ihr Lohn zu 100 Prozent bleibe, konterte Langer. Die Frauen würden in den etwa 15 Wiener Laufhäusern pro Woche und Zimmer 350 bis 390 Euro Miete zahlen, könnten dafür aber bedeutend mehr verlangen. „Am Straßenstrich verdienen sie zehn bis 30 Euro pro Kontakt mit einem Kunden, im Laufhaus 60 bis 80 Euro“, erklärte der Experte.
Nur ein geringer Teil der Prostitutionslokale sind laut Frauenberger jedoch große Laufhäuser, mehr als die Hälfte sind kleine Lokale mit höchstens drei Zimmern. „Es wäre gut, wenn sich Frauen zusammenschließen, um selbstbestimmter im Lokal arbeiten zu können“, denn auch am Straßenstrich gebe es Ausbeutung.