BayernLB/MAPS - Nervosität und Kanzlei die jedenfalls gewinnen will

Wien/Klagenfurt/München (APA) - Wenn sich zwei streiten, freut sich der Dritte, heißt es üblicherweise. Das sind beim Hypo-Zivilprozess Anwä...

Wien/Klagenfurt/München (APA) - Wenn sich zwei streiten, freut sich der Dritte, heißt es üblicherweise. Das sind beim Hypo-Zivilprozess Anwälte, die stolze Honorare verrechnen, und der Gutachter Werner Festa, der für seine Arbeit 2,88 Mio. Euro verlangt - und damit nach APA-Informationen bei weitem nicht an Gelder herankommt, die involvierte Anwälte verrechnen. Gestern fand der Prozess ein Ende, ein Urteil ergeht schriftlich.

Kurz gesagt kann man als Otto-Normalverbraucher und Prozessbeobachter im Verfahren der BayernLB gegen die Kärntner Hypo-Mitarbeiter-Privatiftung (MAPS) zum Schluss kommen, dass beide Seiten Mitschuld an der Misere rund um den Verkauf der Hypo Alpe Adria an die BayernLB tragen dürften. Nur kann man das als Streitpartei vor Gericht sicher nicht eingestehen.

Der Schluss liegt nahe, dass die Bayern einerseits beim Hypo-Kauf schon genauer hätten hinschauen können, und die Kärntner Bankverkäufer schon auch mehr preisgeben hätten können. Dazu passt das Kuriosum, dass eine Kanzlei in diesem Zivilverfahren als Nebenintervenientin auf beiden Seiten vertreten ist.

Wie nun die Richterin Charlotte Schillhammer urteilen wird, ist gänzlich offen. Insider sehen die Chancen für die Streithähne jeweils bei 50 zu 50. Sie werde die Causa richtig beurteilen, sagte sie. Einen Zusammenhang zwischen ihrem Urteil und den aktuellsten Schuldsprüchen in der Vorzugsaktien-Causa samt geheimer Nebenabreden am Landesgericht Klagenfurt, die größtenteils rechtskräftig sind, schloss sie aus.

Die Bayern klagen auf arglistige Täuschung beim Kauf der Hypo. Sie versuchen zu beweisen, dass sie die Bank bei Bekanntwerden der geheimen Nebenabreden und auch wegen angeblich falscher Darstellungen des Eigenkapitals bzw. der Eigenmittel nicht gekauft hätten - sie pochen darauf, dass die Bilanzen 2006 und 2007 falsch gewesen seien; die sind allerdings testiert, wurden also eingehend geprüft.

Das Urteil wird auch deswegen mit Spannung erwartet und wird zu größeren Auswirkungen führen, weil die entsprechenden weiteren Klagen danach folgen werden. Einzig sicher ist aber auch, dass egal wer verliert: Es wird Rekurs eingelegt werden.

Der Gutachter Werner Festa lässt hier in seinem Gutachten aber zwei Argumentationsstränge erkennen. Einerseits lässt er durchblicken, dass die BayernLB wegen der geheimen Nebenabsprachen möglicherweise vom Hypo-Kauf Abstand genommen hätte. Andererseits - und das ist ein Unterschied zum Gutachten beim aktuellsten Strafrechtsprozess in Klagenfurt - werden die Nebenabreden nicht als zu 100 Prozent eigenkapitalschädlich bewertet. Hier deutet Festa an, die Bayern hätten möglicherweise etwas weniger für die Hypo bezahlt, oder auch den Schaden aus künftigen Einkünften gedeckt.

Gestern, zum Abschluss des Verfahrens vor der Urteilsfindung jedenfalls, gingen die Wogen noch mehrmals hoch. Nervosität ist auf beiden Seiten da.

Beide Seiten? Da gibt es doch noch folgendes Kuriosum: Während der Ex-Vorstandschef der Hypo Alpe Adria, Tilo Berlin, sich als zweiter Nebenintervenient von seinem Bruder Malte Berlin auf Seiten der beklagten Hypo-Mitarbeiterprivatstiftung MAPS vertreten lässt, wechselte die B & Co Beteiligungsgesellschaft - gehört der Mons Carantanus Privatstiftung (Anspielung auf den Kärntner Ulrichsberg) u.a. von Tilo und Malte Berlin und hielt früher Hypo-Anteile - im Prozessverlauf die Seiten und sitzt nicht mehr als Nebenintervenienten auf MAPS-Seite, sondern bei der klagenden BayernLB.

So entsteht das Phänomen, dass die Kanzlei von Malte Berlin (Berlin & Partner mit Sitz in Salzburg) egal wie das Ergebnis ausfällt, „Gewinner“ sein könnte. Denn Malte Berlin von Berlin & Partner ist auf Seiten der beklagten MAPS und einer seiner Partner von Berlin & Partner auf Seiten der BayernLB - „macht einen österreichischen Eindruck“, sagte dazu einmal ein Prozessbeobachter.

Gegen die geortete „Doppelvertretung“ hat die BayernLB Beschwerde vor knapp eineinhalb Jahren bei der Rechtsanwaltskammer Salzburg eingelegt. Auf APA-Nachfrage bei der Anwaltskammer Salzburg heute hieß es von deren Präsident Leopold Hirsch, das Gesetz verbiete eine Auskunft dazu - diese erfolge nach einem Disziplinarverfahren lediglich an den Beschwerdeführer und den von der Beschwerde Betroffenen. Man bemühe sich in Richtung einer Gesetzesänderung, die Regel sei nicht mehr ganz zeitgemäß. Seit März 2012, als die Beschwerde eingereicht wurde, gebe es kein Ergebnis, kritisierte heute erneut ein Involvierter.

Die Klage, die zum Zivilprozess BayernLB/MAPS führte, wurde übrigens vor ziemlich genau drei Jahren eingebracht. Ein Sprecher der BayernLB meinte heute zur APA, man sehe als Ergebnis des Prozesses bereits, dass „die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anfechtung der Aktienkaufverträge erfüllt“ seien. Er erneuerte, dass die BayernLB niemals die Hypo gekauft hätte, „wäre man pflichtgemäß über diese Umstände aufgeklärt worden“. Mit „Umständen“ gemeint ist das „arglistige Verschweigen der Nebenvereinbarungen mit Vorzugsaktionären und eine Bilanzfälschung“. Eine erbetene Stellungnahme seitens der beklagten MAPS kam bis Freitag nicht. Die Bayern meinen, „nicht nur Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises“ zu haben. Ihr stehe außerdem Schadenersatz „für alle in der Folge entstandenen Schäden“ zu - das zeigt, wie gespannt auf das Urteil gewartet wird und erklärt die Nervosität beiderseits.

~ WEB http://www.hypo-alpe-adria.com

http://www.bayernlb.de ~ APA280 2014-07-25/12:44