Nach Gerichtsentscheid kommen Abschiebehäftlinge in Deutschland frei
Berlin (APA/dpa) - Ausländer ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland dürfen vor ihrer Abschiebung nicht einfach eingesperrt werden - deshalb ko...
Berlin (APA/dpa) - Ausländer ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland dürfen vor ihrer Abschiebung nicht einfach eingesperrt werden - deshalb kommen nach der Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) nun alle betroffenen Ausländer frei.
Der BGH, Deutschlands oberste Instanz bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit, hatte am Mittwoch entschieden, dass es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, Asylbewerber in Deutschland vor ihrer Abschiebung in ein anderes EU-Land wegen Fluchtgefahr einzusperren.
Damit ist die sogenannte Abschiebehaft unzulässig, wenn sie vom Staat angeordnet wurde, weil nur allgemein „der begründete Verdacht besteht, dass er sich der Abschiebung entziehen will“. Wer mit dieser Begründung in Haft landete, wird nun freigelassen.
Das deutsche Innenministerium teilte am Freitag in Berlin mit, es habe seine nachgeordneten Behörden und die Bundesländer über den BGH-Beschluss informiert und auf ein Ende der Haft in den betroffenen Fällen hingewirkt. Für die Aufhebung der Haftanordnung sind die Haftgerichte zuständig.
Ein Ministeriumssprecher sagte der dpa, aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei gebe es 30 Haftfälle, die von der BGH-Entscheidung betroffen seien. Fast alle dieser Inhaftierten seien bereits freigekommen. Informationen über die Zahl der Betroffenen im Zuständigkeitsbereich der Länderpolizeien liegen dem Ministerium nach eigenen Angaben nicht vor.