Steuerstreit zwischen Schweiz und Frankreich belastet Flughafen Basel

Basel/Mulhouse (APA/sda) - Wie ein Damoklesschwert hängt ein Steuerstreit zwischen Frankreich und der Schweiz über dem binationalen Flughafe...

Basel/Mulhouse (APA/sda) - Wie ein Damoklesschwert hängt ein Steuerstreit zwischen Frankreich und der Schweiz über dem binationalen Flughafen Basel-Mülhausen. Die Franzosen wollen Firmen im Schweizer Sektor besteuern, viele davon drohen mit dem Wegzug. Betroffen sind über 5.000 Mitarbeiter.

Der Schweizer Sektor ist der Motor des auf französischem Boden liegenden Flughafens Basel-Mülhausen. 80 Prozent der Einnahmen erwirtschaften die Unternehmen im Schweizer Sektor. Rund 70 Prozent der über 5.000 Arbeitnehmer stammen aus Frankreich.

Die Franzosen beabsichtigen nun, im Schweizer Sektor zwei neue Gebühren einzuführen und von den rund 70 Firmen Unternehmens- und Mehrwertsteuern einzufordern. Zudem soll der Flughafen als Unternehmen nach französischem Recht besteuert werden.

Der Konflikt keimte bereits einmal vor einem Jahr auf, als die französische Luftfahrtbehörde DGAC vor einem Jahr völlig überraschend neue Gebühren im Schweizer Sektor einführen wollte. Der Aufschrei in der Schweiz war groß. Bern und Basel intervenierten in Paris. Schließlich legte die DGAC ihr Vorhaben auf Eis.

Seither wehren sich Schweizer Politiker sowie die Unternehmen gegen die geplanten Neuerungen. Sie sind der Meinung, dass der Flughafen Basel-Mülhausen den binationalen Status verliert, wenn Frankreich landeseigenes Recht im Schweizer Sektor einführt. Das Resultat wäre ein französischer Regionalflughafen.

Der Schweizer Bund nahm inzwischen seine finanzielle Zusage an einen Bahnanschluss zurück mit der Begründung, Frankreich beanspruche den Flughafen immer mehr für sich. Wegen des Steuerstreits wurde in Bern eine Arbeitsgruppe gebildet, die mit den Franzosen verhandelt.

Der binationale Status des Flughafens Basel-Mülhausen wird in einem Staatsvertrag festgehalten. Dort heißt es, jedes Land betreibt einen Sektor, in dem der Passagier- und Frachtverkehr abgewickelt wird. Seit der Inbetriebnahme des Flughafens gilt - stillschweigend - in jedem Sektor das Recht des jeweiligen Landes.

2005 kam diese Praxis ins Wanken, als französische Gerichte Arbeitnehmern in einem Streit mit Schweizer Arbeitgebern recht gaben. Auf französischem Boden gelte französisches Recht, hielten die Gerichte fest. Nach Jahren der Ungewissheit und zähen Verhandlungen unterzeichneten Frankreich und die Schweiz 2012 eine Vereinbarung. Diese sieht unter anderem Regelungen betreffend Arbeitszeiten und das Vorgehen bei Massenkündigungen vor.