Testamentsfälscher-Prozess -Hauptangeklagter ein Jahr weniger in Haft
Salzburg/Dornbirn/Feldkirch (APA) - Nachdem der Oberste Gerichtshof Teile der erstinstanzlichen Schuldsprüche aufgrund von Feststellungsmäng...
Salzburg/Dornbirn/Feldkirch (APA) - Nachdem der Oberste Gerichtshof Teile der erstinstanzlichen Schuldsprüche aufgrund von Feststellungsmängeln gekippt hatte, ist am Freitag am Landesgericht Salzburg die zweite Auflage des Prozesses um Testamentsfälschungen am Bezirksgericht Dornbirn zu Ende gegangen. Alle fünf Angeklagten wurden schuldig gesprochen. Ob die Urteile rechtskräftig sind, steht noch nicht fest.
Der geständige Hauptbeschuldigte Jürgen H. (50), ehemals Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichts Dornbirn, erhielt sechs Jahre unbedingte Haft. Der Schuldspruch fiel wegen Amtsmissbrauchs, gewerbsmäßigen schweren Betrugs, Beitrag zu letztgenanntem und der Fälschung besonders geschützter Urkunden. H. hatte mit seinem unfangreichen Geständnis wesentlich zur Aufklärung der Causa beigetragen. Bei einer Hausdurchsuchung stellten Ermittler in einer Reisetasche 785 Fälscher-Unterlagen sicher. Im ersten Verfahren erhielt der Hauptangeklagte sieben Jahre unbedingte Haft.
Sein gleichaltriger ehemaliger Schulfreund Peter H. hat die Taten ebenfalls gestanden und wurde am Freitag wegen Amtsmissbrauch als Beteiligter und gewerbsmäßig schweren Betruges zu drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Im ersten Verfahren hatte er noch fünf Jahre unbedingte Haft erhalten. Er soll des Öfteren Erben in den gefälschten Dokumenten aufgetrieben haben und unter anderem seinen Onkel als „Scheinerben“ nominiert haben. Über die nichts ahnenden „Strohmänner“ soll das Vermögen am Ende bei den Justizbediensteten gelandet sein.
Die suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichtes Feldkirch, Kornelia Ratz (51), hatte auch im zweiten Verfahren ihre Unschuld beteuert. Dennoch wurde sie am Freitag verurteilt und erhielt 32 Monate, davon 22 bedingt (Amtsmissbrauch als Beteiligte und Fälschung besonders geschützter Urkunden als Beteiligte). Für sie hat sich das Strafausmaß leicht nach oben verändert - der bedingte Teil der Strafe wurde um zwei Monate erhöht. Ratz soll dafür gesorgt haben, dass mittels eines gefälschten Testaments in einer Verlassenschaft eines entfernten Verwandten ihre Mutter und ihre Tante als Erben zum Zug kamen, was sie vehement bestritt.
Kurt T. (51), ehemaliger Leiter der Abteilung Außerstreitsachen am Bezirksgericht Dornbirn und ebenfalls nicht geständig, erhielt wegen Amtsmissbrauchs 32 Monate, davon 22 Monate bedingt. Er soll gemeinsam mit Jürgen H., von dem er sich zu Unrecht belastet fühlt, in Verlassenschaftsverfahren, in denen keine engen Verwandten der Erblasser bekannt waren, gefälschte Testamente fabriziert und damit die rechtmäßigen Erben um ihre Ansprüche gebracht haben. Er wurde im ersten Verfahren zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt, davon ein Jahr unbedingt.
Der ehemalige Grundbuch-Rechtspfleger Walter M. (75), ebenfalls nicht geständig, erhielt wegen Amtsmissbrauchs als Beteiligter und Beteiligung an schwerem Betrug 21 Monate, davon 19 Monate und zwei Wochen bedingt. In erster Instanz erhielt er zwei Jahre bedingte Haft. Er war im Tatzeitraum bereits pensioniert, gilt aber als „Ideengeber“ des Justiz-Skandals.
Der neu zusammengesetzte Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Christina Rott musste prüfen, ob statt der zehn aufgehobenen Fakten, die als Amtsmissbrauch gewertet wurden, nicht etwa das Delikt „Betrug“ infrage käme. Im ersten Verfahren wurde zehn Beschuldigten vorgeworfen, sie hätten im Zeitraum von 2001 bis 2008 am Bezirksgericht Dornbirn und „anderen Orten“ insgesamt 18 Verlassenschaftsverfahren manipuliert, um die Vermögenswerte an sich selbst umzuleiten. Für die Hälfte der insgesamt zehn Angeklagten waren die Schuldsprüche mittlerweile rechtskräftig geworden. Im zweiten Rechtsgang waren noch sechs der 18 Verlassenschaftsverfahren Prozess-Thema.
Ein Teil der Schuldsprüche im ersten Verfahren (die Urteile ergingen am 31. Juli 2012, Anm.) war bei den Angeklagten Jürgen H., Peter H., Kurt T. und Walter M. bereits rechtskräftig geworden. Bei Kornelia Ratz wurde allerdings der Schuldspruch, der ein Verlassenschaftsverfahren betroffen hatte, vom OGH aufgehoben. Der Freispruch betreffend eines anderen Faktums wurde rechtskräftig.