Testamentsfälscher-Prozess: Urteile nicht rechtskräftig

Salzburg/Dornbirn/Feldkirch (APA) - Keines der im Testamentsfälscher-Prozess gefällten Urteile ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Sal...

Salzburg/Dornbirn/Feldkirch (APA) - Keines der im Testamentsfälscher-Prozess gefällten Urteile ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat nach dem Verfahren keine Erklärung abgegeben. Auf Seite der Angeklagten hat der Anwalt der suspendierten Vizepräsidentin des Landesgerichtes Feldkirch, Kornelia Ratz, Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt. Der Verteidiger des Hauptangeklagten Jürgen H. erbat hingegen Bedenkzeit.

Der Anwalt von Kurt T., ehemals Leiter der Abteilung Außerstreitsachen am BG Dornbirn, legte Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung ein. Die Verteidiger von Walter M., dem pensionierten Grundbuch-Rechtspfleger, und von Peter H., dem Komplizen des Hauptangeklagten, gaben beide keine Erklärung ab.