Vorbehalte gegen Investorenschutz
München, Ottawa – Die Kritik am Freihandelsabkommen TTIP mit den USA ist laut. Nun scheint aber schon die Generalprobe für das Abkommen, ein...
München, Ottawa –Die Kritik am Freihandelsabkommen TTIP mit den USA ist laut. Nun scheint aber schon die Generalprobe für das Abkommen, eine entsprechende Vereinbarung der EU mit Kanada, zu platzen. Denn geht es nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung, lehnt Deutschland den Entwurf mit den Kanadiern ab. Vorbehalte gegen den darin enthaltenen Investorenschutz sind das Problem – was wiederum auch auf das Abkommen mit den USA Auswirkungen haben könnte.
Das entsprechende Kapitel sei problematisch und derzeit nicht zu akzeptieren, hieß es am Samstag unter Berufung auf deutsche EU-Diplomaten.
Kritiker fürchten, dass Investoren durch die Schutzklauseln im Freihandelsabkommen umfassende Klagemöglichkeiten in der EU erhalten und Gesetze blockieren oder rückgängig machen könnten. Nach dem Bericht sind die Klauseln zum Investorenschutz im Entwurf für den Freihandelsvertrag mit Kanada deckungsgleich mit den geplanten Klauseln für den Vertrag mit den USA. Die Zeitung zitierte einen Beamten der EU-Kommission mit den Worten, der Vertrag mit Kanada sei ein Test für das US-Abkommen. Werde es abgelehnt, „dann ist auch das mit den USA tot“.
Die EU-Kommission hat angekündigt, sich erst im November zu dem geplanten Investorenschutz, der derzeit mit den USA verhandelt wird, zu äußern. Wirtschaftsexperten sehen in dem Freihandelsabkommen eine Art Konjunkturprogramm, das zu vermehrten Exporten und Schaffung vieler neuer Arbeitsplätze führen werde. Kritiker warnen, dass Verbraucherschutz-Standards verwässert werden könnten. (dpa)