Deutsche Professoren klagen gegen europäische Bankenunion

Berlin (APA/dpa/Reuters) - Eine Gruppe von deutschen Professoren hat einem Zeitungsbericht zufolge beim Bundesverfassungsgericht eine Beschw...

Berlin (APA/dpa/Reuters) - Eine Gruppe von deutschen Professoren hat einem Zeitungsbericht zufolge beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen die gemeinsame europäische Bankenaufsicht eingelegt. „Die Bankenunion hat keine Rechtsgrundlage in den europäischen Verträgen und stellt somit einen Grundrechtsverstoß dar“, teilte die „Europolis-Gruppe“ am Sonntag in Berlin mit.

„Europolis“ ist eine Gruppe um den Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts konnte den Eingang der Klage zunächst nicht bestätigen. Kerber kritisiert, die Regeln zur Bankenaufsicht entbehrten jeglicher Ermächtigungsgrundlage. Die Regeln zur gemeinsamen Bankenaufsicht „stellen den ersten Schritt zu einer bisher nicht dagewesenen Haftung des deutschen Steuerzahlers für Banken außerhalb der nationalen Bankenaufsicht dar“, erklärte Kerber der „Welt am Sonntag“.

Eine europäische Bankenaufsicht hätte nur durch eine Änderung der EU-Verträge eingeführt werden können, so Kerber. Die gemeinsame Bankenaufsicht sei der „vorläufige Höhepunkt des Selbstermächtigungsregimes in Brüssel“. Deutschlands Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) täusche die Öffentlichkeit über die Risiken der Bankenunion. Die Bankenunion habe vor allem das Ziel, den zunächst nur für Staaten gedachten Euro-Rettungsfonds ESM zur Sanierung maroder Banken zu nutzen.

Die gemeinsame Bankenaufsicht soll ab November unter dem Dach der Europäischen Zentralbank (EZB) ihre Arbeit aufnehmen. Sie ist ein zentraler Teil der Bankenunion. Die Kläger kündigten dem Zeitungsbericht zufolge auch Verfassungsbeschwerden gegen die übrigen Elemente der Bankenunion an: den gemeinsamen Abwicklungsmechanismus SRM und den zugehörigen Abwicklungsfonds. Hierfür gibt es dem Bericht nach aus ihrer Sicht ebenfalls keine ausreichende rechtliche Grundlage in den EU-Verträgen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich erst im Februar mit einem anderen zentralen Element der Euro-Rettung befasst. Dabei hatte das Gericht entschieden, das umstrittene Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Ankauf von Staatsanleihen vom Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen. Das deutsche Verfassungsgericht geht davon aus, dass die EZB mit dem sogenannten OMT-Programm ihre Kompetenzen überschritten hat. Der 2012 beschlossene Plan der Notenbank gilt als Hauptgrund für die Beruhigung der Eurokrise.