Innsbruck

„Letztes Aufbäumen der Agrarier“

Heute muss die Agrar Neustift ihre Vermögensunterlagen an den Bürgermeister übergeben. Im Vorfeld zeichneten sich Konflikte ab.

Von Denise Daum

Neustift –In der Gemeinde Neustift brodelt es. Mit dem heutigen Tag ist die Agrargemeinschaft angehalten, die Unterlagen zu ihren Finanzen an Bürgermeister Peter Schönherr zu übergeben. Dieser wurde als Substanzverwalter der Agrar bestellt. „Aber sie haben mitgeteilt, dass ein­e Übergabe nicht notwendig sein wird. Sie bestreiten nämlich, eine Gemeindeguts­agrargemeinschaft zu sein. Dabei hat das sogar der Verfassungsgerichtshof so festgestellt“, schüttelt Schönherr den Kopf. Er vermutete, dass dies ein „letztes Aufbäumen der Agrarier gegen ein Gesetz ist, das sie nie wollten“. Allerdings, so glaubt der Bürgermeister, würde diese Vorgangsweise den Landwirten und Nutzungsberechtigten schaden.

Hintergrund für den heutigen Abgabetermin ist die mit 1. Juli 2014 in Kraft getretene Novelle des Tiroler Flurverfassungslandesgesetz. Dies­e regelt unter anderem, dass vier Wochen nach Inkrafttreten sämtliche Unterlagen der Gemeindegutsagrargemeinschaften, die die Finanzen betreffen, an den Substanzverwalter übergeben werden müssen.

Gerd Pfurtscheller, Obmann der Agrargemeinschaft Neustift, hielt sich gestern bedeckt. „Ich habe nichts davon gehört, dass die Unterlagen übergeben werden müssen. Wir haben am Mittwoch einen Termin bei der Agrarbehörde, die wird uns dann schon sagen, was zu tun ist“, erklärt Pfurtscheller. Für ihn sei die Agrar Neustift „zum Teil vielleicht, zum Teil nicht“ Gemeindegutsagrargemeinschaft. „Wir haben ein laufendes Regulierungsverfahren“, sagt Pfurtscheller.

Das seit den 60er-Jahren laufende Regulierungsverfahren sei tatsächlich noch anhängig, wie Christoph Baldauf von der Agrarbehörd­e des Landes bestätigt. „Die Agrargemeinschaft Neustift ist ein Sonderfall. Die Anteilsrechte der einzelnen nutzungsberechtigten Mitglieder sind noch nicht bescheidmäßig fixiert“, erklärt Baldauf. Dass es sich in Neustift um eine Gemeindegutsagrargemeinschaft handelt, stehe für ihn außer Frage. „Das hat sogar das Höchstgericht als Vorfrag­e bestätigt.“ Sollten mit dem heutigen Tag die Unterlagen nicht eintreffen, werde die Behörde tätig, wenn die Gemeinde dies zur Mitteilung bringt. „Dann wird die Agrarbehörde ein Strafverfahren einleiten und erforderlichenfalls aufsichtsbehördliche Maßnahmen ergreifen“, erklärt Baldauf.

BM Schönherr hofft indes, „dass die Agrargemeinschaft zur Vernunft kommt und sich an den heutigen Übergabetermin hält“.

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