Drei Jahre Gefängnis für Drogenfälscher
Von Reinhard Fellner...
Von Reinhard Fellner
Innsbruck –Boznerplatz 2, erster Mai 2012: Ein junger Mann liegt vor einem Hauseingang und verstirbt an einer Überdosis. Der Innsbrucker hatte zuvor an einer Drogenparty eines 28-jährigen Kellners eines Szene-Lokals teilgenommen. Dieser und drei weitere Partygäste hatten zu-erst in der Wohnung bemerkt, dass der Mann „aufgrund des schlechten Trips“ zu schwitzen und zu zittern begann. Als darauf der Atem des Drogenkonsumenten schwächer geworden war, hielten sie den schon fast Ohnmächtigen unter die Dusche, um seinen Körper abzukühlen. Als auch das nichts nützte, beförderten ihn die Gäste schließlich aus der Wohnung. Erst vor dem Hauseingang rief dann einer der Gäste die Rettung – es war wegen Sauerstoffmangels um Minuten zu spät.
Gestern am Landesgericht musste sich der Kellner nach zweijähriger Flucht nach Serbien und Holland dann wegen Drogenhandels und unterlassener Hilfeleistung mit Todesfolge verantworten – die TT berichtete.
Zur tödlichen Überdosis fehlte dem Angeklagten gestern fast jegliche Erinnerung: „Wir haben alle Alkohol getrunken und uns am Tisch Linien gezogen. Darauf hatte ich Blackouts. Das Ganze mit der Überdosis war für mich selbst ja wie ein Horrorfilm. Alle waren panisch – und Abduschen hilft ja sonst oft bei einem schlechtem Trip!“
Die Rettung wollte der 28-Jährige jedoch auch nicht rufen: „Ich wollte ihn hinuntertun und von meinem Handy nicht anrufen, schließlich sollte keine Verbindung zu mir hergestellt werden“, bekannte der Angeklagte vor Richterin Heidemarie Paul. Sie wird nun entscheiden, ob zu diesem Faktum ein von Verteidiger Alfred Witzlsteiner beantragtes psychiatrisches Gutachten eingeholt wird.
Staatsanwalt Thomas Willam dehnte die Anklage indes auf gewerbsmäßigen Betrug aus. Hatte der Innsbrucker doch schon seit geraumer Zeit nicht nur mit geringen Mengen von Drogen gehandelt, sondern solche auch selbst hergestellt. Gut gemachte Fälschungen verkaufte der Kellner dann als Kokain und Amphetamine. Und dies, obwohl er „eigentlich ein normales Leben führen“ wollte und noch eine nachgesehene Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten offen war. Aufgrund von sieben Vorstrafen lautete das Urteil dann auf drei Jahre Haft – plus Widerruf der offenen Haftstrafe.