Serbische Regierung will nun Ordnung in die Medienlandschaft bringen
Belgrad (APA) - Die serbische Regierung will nun Ordnung in die Medienlandschaft bringen. Drei Mediengesetzesentwürfe, die am gestrigen Sonn...
Belgrad (APA) - Die serbische Regierung will nun Ordnung in die Medienlandschaft bringen. Drei Mediengesetzesentwürfe, die am gestrigen Sonntag von der Regierung angenommen wurden, sollen den Ankündigungen nach vom Parlament schon am Dienstag im Eilverfahren behandelt werden. Bei der Vorbereitung der Gesetzesentwürfe hatte das Kulturministerium in den vergangenen Monaten auch mit EU-Experten eng kooperiert.
Die Mediengesetze - das Gesetz zum öffentlichen Informieren und Medien, das Gesetz zu elektronischen Medien und das Gesetz zu öffentlichen Mediendiensten - soll eine volle Transparenz in die derzeit verwirrten Eigentumsverhältnisse bringen und auch den Weg zur Privatisierung der staatlichen Medien - landesweit insgesamt 81 Medien, darunter auch die staatliche Presseagentur Tanjug - öffnen. Bis zum 1. Juli 2015 soll der Privatisierungsprozess abgeschlossen werden. Die derzeit geheim gehaltenen Auflagen der Printmedien werden künftig in der Evidenz der Agentur für wirtschaftliche Register eingesehen werden können.
Die staatlichen TV-Sender Serbiens RTS und der nordserbischen Provinz Vojvodina RTV werden entsprechend den Gesetzesentwürfen bis zum 1. Jänner 2016 mit den Zuschüssen des Staates rechnen können, danach soll eine TV-Gebühr eingeführt werden, die allerdings nicht über 500 Dinar monatlich (4,29 Euro) hinausgehen soll. Eigentlich sind die Bürger Serbiens schon seit geraumer Zeit verpflichtet, zusammen mit ihrer Stromrechnung auch 500 Dinar monatlich für die beiden staatlichen TV-Sender zu entrichten. Nur etwa 30 Prozent der Strombezieher würden laut Amtsangaben dieser Verpflichtung derzeit auch nachkommen. Künftig sollen die zwei TV-Sender das Inkasso der TV-Gebühr selbst organisieren.
Vertreter der Medienverbände zeigten sich über die Mediengesetzesentwürfe am Montag im Allgemeinen zufrieden. Beanstandet wird allerdings deren geplante Verabschiedung im Eilverfahren. Die Abgeordneten hätten nicht ausreichend Zeit, um sich mit den Gesetzesentwürfen vertraut zu machen, meinte Vukasin Obradovic, Leiter des Journalistenverbandes NUNS. Auch die Idee, die TV-Sender RTS und RTV noch eineinhalb Jahre aus dem Budget zu finanzieren, wird kritisiert.
Entsprechend dem Gesetzesentwurf will der Staat in der Zukunft aus der Staatskasse nur einzelne Medienprojekte vom öffentlichen Interesse mitfinanzieren. Die frühere Idee, die staatliche Presseagentur Tanjug in einen Pressedienst der Regierung zu verwandeln bzw. einen Teil auf den Markt zu bringen, wurde aus den Gesetzesentwürfen gestrichen.
Die Presseagentur mit etwa 200 Beschäftigten ist nach Angaben ihrer Geschäftsführung schon seit fünf Jahren mit Erfolg marktorientiert. Die Schulden in Höhe von einer Million Euro, die noch aus den neunziger Jahren stammten, wurden beglichen, die Einkommen der Presseagentur nehmen trotz wirtschaftlicher Krise im Lande alljährlich zu. Für die Tanjug würden die Mediengesetze „nichts Dramatisches“ bringen, hieß es am Montag auf Anfrage der APA.
In der Tat hat sich die 1943 inmitten des Zweiten Weltkrieges gegründete Presseagentur, die in den neunziger Jahren unter starker Kontrolle des Regimes von Slobodan Milosevic stand, unterdessen erholt und behauptet sich mit Erfolg gegen die privaten Konkurrenzagenturen BETA und FONET.
In Serbien sind derzeit nach Angaben des stellvertretenden Kulturministers Sasa Mirkovic, dem früheren Chef des beliebten Privatsenders B-92, rund 1.320 Medien tätig. Manch eines der zahlreichen elektronischen Lokalmedien dürfte nach seiner Meinung womöglich nicht in der Lage sein, den nun geplanten Weg zur digitalen Programmausstrahlung zu meistern. Die Medien der Minderheitengruppen sollen eine gewisse Sicherheit genießen. Ihre künftigen Besitzer werden entsprechen den Gesetzesentwürfen ihr Programmschema nämlich nicht verändern dürfen. Auch ansonsten werden die privatisierten Medien binnen einer Fünfjahresfrist nicht ihren Tätigkeitsbereich verändern dürfen. Dadurch soll der Praxis der früheren Jahre die Einhalt geboten werden, wo einzelne lokale Medien nur dank ihrer Büroräumlichkeiten einen Käufer fanden. Die neuen Besitzer hatten die Tätigkeit sofort eingestellt und die Beschäftigten entlassen, um die Räume zu anderen Zwecken zu verwenden.