Bisherige Rechtsprechung in Karlsruhe zur Eurorettung
Karlsruhe (APA/dpa) - Die Euro-Schuldenkrise hat das deutsche Bundesverfassungsgericht schon mehrfach beschäftigt. Die wichtigsten Entscheid...
Karlsruhe (APA/dpa) - Die Euro-Schuldenkrise hat das deutsche Bundesverfassungsgericht schon mehrfach beschäftigt. Die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:
September 2011: Die Verfassungsrichter billigen die ersten Rettungspakete für Griechenland und den EU-Rettungsschirm EFSF. Sie stärken auch die Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages: Bei künftigen Finanzhilfen muss der Haushaltsausschuss jedem Schritt zustimmen.
Juni 2012: Bei den Verhandlungen über den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM habe die Regierung den Bundestag nicht ausreichend informiert und damit die Informationsrechte des Parlaments verletzt, urteilt das Gericht. Der Bundestag muss demnach frühzeitig und effektiv Einfluss auf die Willensbildung der Bundesregierung nehmen können.
September 2012: Die Verfassungsrichter billigen per Eilentscheid den Beitritt Deutschlands zum ESM. Sie knüpfen ihn aber an Bedingungen: Es muss sichergestellt sein, dass Deutschland nur mit Zustimmung des Bundestages über die vereinbarte Summe von rund 190 Mrd. Euro haftet. Auch den Beitritt zum europäischen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin billigen sie.
Februar 2014: Karlsruhe bezweifelt, dass die EZB unbegrenzt Staatsanleihen von klammen Euro-Staaten kaufen darf. Das hatten die Währungshüter auf dem Höhepunkt der Schuldenkrise im Sommer 2012 versprochen. Wie weit die EZB bei der Euro-Rettung gehen darf, muss nach dem Willen Karlsruhes der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären.
März 2014: Die Richter weisen die Klagen gegen den ESM endgültig ab.