2. Testamentsfälscher-Prozess: Bisher ein Urteil rechtskräftig

Salzburg/Dornbirn/Feldkirch (APA) - Nachdem alle fünf Angeklagten im zweiten Rechtsgang des Prozesses um Testamentsfälschungen am Bezirksger...

Salzburg/Dornbirn/Feldkirch (APA) - Nachdem alle fünf Angeklagten im zweiten Rechtsgang des Prozesses um Testamentsfälschungen am Bezirksgericht Dornbirn am vergangenen Freitag in Salzburg schuldig gesprochen worden waren, ist bisher nur das Urteil gegen den Hauptbeschuldigten Jürgen H. (50) rechtskräftig geworden. Der ehemalige Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichts Dornbirn hatte sechs Jahre unbedingte Haft erhalten.

Die Frist zur Anmeldung von Rechtsmitteln endete gestern, Montag, um 24.00 Uhr. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte zuerst gegen alle fünf Urteile Strafberufung angemeldet. Der Hauptbeschuldigte (Verteidiger: Rechtsanwalt Klaus Grubhofer) hatte auf Rechtsmittel verzichtet, die Staatsanwaltschaft zog in seinem Fall die angekündigte Strafberufung zurück, wie der Präsident des Landesgerichtes Salzburg, Hans Rathgeb, am Dienstag auf Anfrage der APA erklärte.

Im Fall der restlichen vier Angeklagten geht das Verfahren voraussichtlich in die nächste Instanz. Die Staatsanwaltschaft meldete bei Peter H., einem gleichaltriger Schulfreund des Hauptbeschuldigten, sowie bei zwei Arbeitskollegen des Hauptbeschuldigten, Kurt T. (51) und Walter M. (75), und auch bei der suspendierten Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch, Richterin Kornelia Ratz (51), Strafberufung an. „Es werden strengere Freiheitsstrafen angestrebt“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Marcus Neher, zur APA.

Auch die Verteidigung hat mit Ausnahme von Walter M. Rechtsmittel angemeldet. Bei Walter M. könnte das allerdings noch postalisch nachfolgen. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt German Bertsch, hatte nach der Urteilsverkündung am Freitag laut Gericht Bedenkzeit genommen. Die Verteidiger von Kornelia Ratz (RA Bertram Grass), Kurt T. (RA Nicolas Stieger) und Peter H. (RA Thomas Kaps) meldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an.

Bei dem Prozess waren Jürgen H. und Peter H. voll geständig. Die anderen drei Angeklagten beteuerten ihre Unschuld.

Jürgen H. wurde wegen Amtsmissbrauchs, gewerbsmäßig schweren Betrugs und Fälschung besonders geschützter Urkunden sowie Urkundenunterdrückung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Kurt T. erhielt wegen Amtsmissbrauchs und Fälschung besonders geschützter Urkunden eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten, davon zehn Monate unbedingt. Peter H. bekam wegen Amtsmissbrauch als Beteiligter und gewerbsmäßigen schweren Betrugs eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Walter M. wurde wegen Amtsmissbrauchs als Beteiligter und wegen schweren Betrugs zu 21 Monaten verurteilt, davon sechs Wochen unbedingt. Kornelia Ratz erhielt wegen Amtsmissbrauchs als Beteiligte und wegen Fälschung besonders geschützter Urkunden als Beteiligte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten, davon zehn Monate unbedingt.