2. Testamentsfälscher-Prozess: Zwei von fünf Urteilen rechtskräftig
Salzburg/Dornbirn/Feldkirch (APA) - Im zweiten Rechtsgang des Prozesses um Testamentsfälschungen am Bezirksgericht Dornbirn sind seit der Ur...
Salzburg/Dornbirn/Feldkirch (APA) - Im zweiten Rechtsgang des Prozesses um Testamentsfälschungen am Bezirksgericht Dornbirn sind seit der Urteilsverkündung vom vergangenen Freitag in Salzburg mittlerweile zwei von insgesamt fünf Urteilen rechtskräftig geworden. Das Urteil gegen Jürgen H. ist seit Dienstag rechtskräftig. Jetzt ist auch jenes gegen Peter H., ein Schulfreund des Hauptbeschuldigten, in Rechtskraft erwachsen.
Das Urteil gegen Peter H. ist seit gestern, Mittwoch, rechtskräftig, erklärte der Präsident des Landesgerichtes Salzburg, Hans Rathgeb, am Donnerstag gegenüber der APA. Die angemeldeten Rechtsmittel wurden zurückgezogen. Peter H. erhielt wegen Amtsmissbrauchs als Beteiligter und gewerbsmäßigen schweren Betrugs eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Er war wie Jürgen H. geständig.