BWB-Leitfaden zu Preisabsprachen klärt kleine Firmen über Verbote auf

Wien (APA) - Nach mehreren Fällen von verbotenen Preisabsprachen zwischen Produzenten und Handelsketten will die Bundeswettbewerbsbehörde (B...

Wien (APA) - Nach mehreren Fällen von verbotenen Preisabsprachen zwischen Produzenten und Handelsketten will die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) nun kleine und mittlere Unternehmen darüber aufklären, was sie kartellrechtlich prinzipiell dürfen und was nicht. Am Donnerstag veröffentlichte die Behörde die endgültige Version ihres - unverbindlichen - „Leitfadens“. Dieser enthält elf unzulässige Verhaltensweisen.

Verboten sind etwa die schriftliche oder mündliche Abstimmung von Verkaufspreisen oder die Vereinbarung von Strafen oder anderen Nachteilen bei der Nichteinhaltung bestimmter Verkaufspreise. Erlaubt sind hingegen unverbindliche Preisempfehlungen - aber nur, wenn diese tatsächlich unverbindlich sind.

Die Adressaten des Leitfadens werden auch über die Kronzeugenregelung sowie die Vergleichsmöglichkeit (Strafnachlass und Verfahrensbeendigung bei Kooperation mit der Behörde) informiert.

Eine frühere Version des Verhaltenskatalogs hat die BWB schon Anfang Juni veröffentlicht. Nun wurden Stellungnahmen von Interessensvertretern (u. a. Wirtschafts- und Arbeiterkammer) sowie Unternehmen und Rechtsanwaltskanzleien eingearbeitet. Klargestellt wurde u. a. die Anwendbarkeit des Leitfadens, weiters werden Sonderthemen wie Franchising erwähnt, so eine Behördensprecherin zur APA am Donnerstag.

~ WEB http://www.bwb.gv.at ~ APA352 2014-07-31/13:31