Wildenten entzweien Nachbarn
Des einen Freud, des anderen Leid: Unterlassungsklage wegen Füttern von Wildenten.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck –Zu keinem heiteren Bezirksgericht kam es gestern in Innsbruck. An sich wäre der Stoff einer Unterlassungsklage ja durchaus für Schmunzler geeignet gewesen. Hatte doch ein Ehepaar ihre an der Innsbrucker Uferschutzzone des Lohbachs wohnende Nachbarin geklagt, da diese durch Füttern dort aufhältige Wildenten anlocken würde. Dadurch würde deren Grund durch die zahlreichen Enten nicht nur total verkotet werden, sondern auch eine unzumutbare Lärmbelästigung durch Gequacke entstehen – die TT berichtete.
Richter Michael Pilgram erkannte schon nach kurzer Einvernahme und Vergleichsversuchen: „Hier sind die Fronten ja total verhärtet, sie brauchen ein Urteil!“
Dabei wuchsen Kläger und Beklagte nebeneinander auf und sind noch immer per Du. Die Beklagte versteht die Welt nicht mehr. Würde sie die Wildenten doch nur morgens und abends mit Entenkorn füttern. Von ortsunüblicher Verkotung keine Rede. Und: „Du hörst mit deinem Tinitus eben Geräusche, die andere nicht hören!“ Die Nachbarn haben hingegen Geräuschentwicklung und Entenaufkommen dokumentiert. „Noch nie im Leben waren wir am Gericht. Wir verlangen ja nur, dass du normal fütterst und nicht kübelweise. Dazu hast du Laufenten angesiedelt, die sich vermehrten und täglich ab sechs Uhr schnattern – aber du lebst ja total in deiner Entenwelt!“
Das Beweisverfahren ist nun extrem kompliziert. Ein Augenschein und die Einvernahme etlicher Zeugen vom Vögelebichl sollen die „Ortsüblichkeit“ feststellen. Weiters müssen Schmutz und Lärm erst bewiesen werden. Die Enten fliegen im Oktober wieder ab, das Gericht tagt im Dezember wieder.