„Dem Land Tirol die Treue“ und Tiroler Adler nicht schützbar
Nach einem Streit unter Tiroler Stickereien um die Verwendung von typischen Landessymbolen entschied das Handelsgericht, dass diese gar nicht schützbar sind.
Von Reinhard Fellner
Wien, Innsbruck –Der Tiroler Adler: als Landeswappen für sich alleine von niemandem für eigene Zwecke schützbar.
Dem Land Tirol die Treue: ein von Florian Pedarnig komponierter Marsch, der als zweite Landeshymne gilt.
Wolfgang Mittermayr, Inhaber der in St. Johann ansässigen „Tiroler Stickerei“, verband beide und machte im Jahr 2003 daraus eine ausdruckskräftige Wort-Bild-Marke. Nach erfolgreicher Anmeldung beim österreichischen Patentamt bestickte Mittermayr fortan Tausende Kleidungsstücke mit seiner – exklusiv für ihn geschützten – Marke.
Nur 30 Kilometer weiter, in Hopfgarten, erhielt die Stickerei Hirschmann von einer Agentur den Auftrag zur Bestickung von Kleidung mit demselben Muster. Das ging gut, bis der offizielle Inhaber der Wort-Bild-Marke bei einem Schützenfest einen Stand mit den Leiberln der Konkurrenz entdeckte.
Eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung samt Rechtsanwaltsnote flatterte darauf Hirschmann-Anwalt Johannes Roilo in die Innsbrucker Kanzlei. Mit Verweis auf die Patentierung habe seine Mandantschaft jegliche künftige Bestickung dieses Sujets sofort zu unterlassen. „Erfinder“ Mittermayr im Jänner zur TT: „Ich habe wirklich schon oft die Augen zugedrückt und diese Wort-Bild-Marke zur Bestickung ja erfunden. Aber hier soll für eine große deutsche Agentur gefertigt werden – das ist für mich ruinös!“
Hirschmann-Anwalt Roilo bewertete hingegen den möglichen Umgang mit den zwei Nationalheiligtümern.naturgemäß anders: „Sowohl der Marschtitel ist schutzunfähig als auch die Verwendung des Tiroler Landeswappens. Schließlich steht laut Landeswappengesetz die würdevolle Verwendung des Tiroler Adlers jedem frei. Das kann das Anwfügen irgendeines nicht selbst erdachten Slogans niemals unterbinden!“
Laut Wiener Handelsgericht die rechtlich richtige Ansicht. Demnach handelt es sich bei verwendeten Adlern nämlich nicht um ein Vollwappen im Sinne des Tiroler Landeswappengesetzes, zumal entscheidend für den Charakter als Hoheitszeichen auch das silberne Schild ist, auf dem der Tiroler Adler abgebildet ist. Dieses silberne Schild wurde jedoch nicht in die Wort-Bild-Marke aufgenommen, sodass eines der entscheidenden Merkmale für das Vorliegen eines Hoheitszeichens beim vernähten roten Adler fehlt. Auch sieht das Handelsgericht keine insgesamt schützbare Marke: „Eine Marke ist nicht unterscheidungskräftig, wenn sie nicht geeignet ist, die Ware, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Der – einen Bestandteil der Wort-Bild-Marke des Antragstellers darstellende – Slogan ,Dem Land Tirol die Treue‘ ist nunmehr jedenfalls seit 1985 Titel des in Tirol seit 1985 veröffentlichten und von Florian Pedarnig im Jahr 1955 komponierten Marsches, der nach seiner Veröffentlichung im Land Tirol zunehmend bekannt und beliebt wurde. Gegenständlich fehlt es der Wort-Bild-Marke an der erforderlichen Unterscheidungskraft, da die beteiligten Verkehrskreise in dem Zeichen keinen individualisierenden, fantasiehaften Unternehmenshinweis erblicken werden, sondern lediglich einen Slogan, der seit vielen Jahren Titel eines an Beliebtheit gewonnenen Volksliedes (Marsches) ist.“
Daraus folgte für das Handelsgericht, dass dem Antragsteller „mangels Unterscheidungskraft seines Zeichens keine markenrechtlichen Ansprüche oder wegen unlauteren Wettbewerbs zustehen“. Zuletzt sah das Handelsgericht auch keine österreichweite Verkehrsgeltung der kombinierten – und somit offenbar zur Bestickung frei verwendbaren – Tirolensien.
Ein Rechtsmittel steht jedoch noch offen.