Mögliche Klage gegen Obama ist kein Impeachment

Washington (APA/dpa) - Ein US-Präsident kann nach der amerikanischen Verfassung nur vom Kongress aus dem Amt entfernt werden. Dazu gibt es d...

Washington (APA/dpa) - Ein US-Präsident kann nach der amerikanischen Verfassung nur vom Kongress aus dem Amt entfernt werden. Dazu gibt es das Verfahren des Impeachment (Amtsanklage). Als Gründe dafür werden in der Verfassung Hochverrat, Bestechung odere andere „Verbrechen und strafbare Vergehen“ genannt.

Das Impeachment-Verfahren wird vom Repräsentantenhaus eingeleitet, das mit Mehrheitsbeschluss eine Liste von Anklagepunkten verabschiedet und an den Senat weiterleitet. Dem Senat kommt dann die Funktion eines Gerichts zu: Einer Verurteilung müssen zwei Drittel der anwesenden Senatoren zustimmen. Der Senat hat 100 Mitglieder.

Das Repräsentantenhaus hat nun entschieden, dass der republikanische Vorsitzende John Boehner direkt eine Klage gegen Präsident Barack Obama bei einem Bundesgericht einbringen darf, weil dieser seine Befugnisse überschritten und damit die Verfassung gebrochen habe. Das ist nicht der übliche Weg eines Amtsenthebungsverfahrens und laut US-Rechtsexperten auch gar nicht möglich.

Die Republikaner sagen selbst nicht, was sie eigentlich erreichen wollen. Ein Impeachment sei nicht geplant, betonen Vertreter der Parteispitze. Boehner habe aber nun die Befugnis, Rechtsexperten mit einer eingehenden Prüfung der Konsequenzen zu beauftragen. Was danach passiert, ist noch völlig offen.