Rapid-Fans nach Attacke auf U19-Spieler Grubeck vor Gericht 1

Wien (APA) - Wegen einer gewalttätigen Attacke auf den Austria Wien-Nachwuchsspieler Valentin Grubeck sind am Freitag zehn Fans des SK Rapid...

Wien (APA) - Wegen einer gewalttätigen Attacke auf den Austria Wien-Nachwuchsspieler Valentin Grubeck sind am Freitag zehn Fans des SK Rapid im Wiener Straflandesgericht vor dem Kadi gestanden. Der Hauptangeklagte - ein 21 Jahre alter Rauchfangkehrer - gab zu, den Stürmer der U19-Nationalmannschaft, der diese Saison auf Leihbasis beim Zweitligisten SV Horn spielt, geschlagen und getreten zu haben.

Grubeck war am 6. April 2014 nach einem Training der Austria Amateure auf dem Parkplatz vor der Generali Arena von dem vermummten 21-Jährigen zu Boden gerissen worden. Wie der Bursch nun Richterin Michaela Röggla-Weiss erklärte, hielt er den Kicker irrtümlich für einen Austria-Fan: „Wenn er gesagt hätte, dass er ein Spieler ist, hätt‘ ich nix gemacht.“

Die zehn Angeklagten hatten sich am Donaukanal getroffen und sich ihren Angaben zufolge zur Generali Arena in Wien-Favoriten begeben, weil sie im Heimstadion der Austria die Choreografie der gegnerischen Fans „stören“ wollten. Es sei beabsichtigt gewesen, Transparente zu übermalen, damit diese beim Wiener Derby gegen Rapid, das drei Tage danach auf dem Programm stand, nicht präsentiert werden konnten, erfuhr die Richterin.

Als Grubeck mit einem Rucksack des Weges kam, „hab‘ ich ihn zu Boden gebracht und ihm einen Schlag und einen Tritt gegeben“, räumte der Hauptangeklagte ein. Der vermeintliche Austria-Fan habe „noch weglaufen“ wollen, „aber ich hab‘ ihn an der Hand gepackt“. Die Frage nach dem Warum beantwortete der 21-Jährige mit „Keine Ahnung, das hat sich so ergeben“.

Grubeck erlitt schwere Prellungen im Brust- und Bauchbereich, Abschürfungen am Knie und an den Armen. Anfängliche Befürchtungen, er könnte sich auch am Meniskus verletzt haben, bewahrheiteten sich zum Glück nicht. Ihm wurde auch sein Rucksack weggenommen, der sich später in einem unweit gelegenen Gebüsch fand.

Obwohl die Verletzungen von einem Sachverständigen als leicht eingestuft wurden, qualifizierte Staatsanwältin Stefanie Schön den Sachverhalt formal als schwere Körperverletzung, weil sie den Angeklagten unterstellte, in „verabredeter Verbindung“ vorgegangen zu sein. Dafür ist laut Strafgesetzbuch die Beteiligung von mindestens drei Angreifern erforderlich. Strafrahmen: bis zu drei Jahre Haft.

Der Hauptangeklagte bestritt allerdings die Verabredung. Außerdem habe sich abgesehen von ihm allenfalls ein zweiter Fan überhaupt in der Nähe befunden, als er tätlich wurde. Die anderen wären mindestens 30 Meter entfernt gewesen und hätten den spontanen Angriff teilweise gar nicht mitbekommen.

Acht der zehn Angeklagten bekannten sich demnach zur Gänze „nicht schuldig“. Grubeck selbst, der ebenfalls als Zeuge geladen war und noch vor Mittag aussagen sollte, hatte in seiner polizeilichen Einvernahme angegeben, er könne zwei Angreifer identifizieren. Der Haupttäter, der nach seiner Festnahme über zwei Wochen in U-Haft gesessen war, hat dem Nachwuchsspieler mittlerweile 3.840 Euro an Schmerzensgeld überwiesen, das dieser als Privatbeteiligter im Strafverfahren geltend gemacht hatte.

Der 21-Jährige ist einer von insgesamt 27 Rapid-Fans, gegen die seit knapp zwei Wochen ein Prozess wegen Landfriedensbruchs anhängig ist, weil es nach dem Freundschaftsspiel zwischen Rapid und dem 1. FC Nürnberg am 7. September 2013 zu gewalttätigen Ausschreitungen im bzw. vor dem Hanappi-Stadion gekommen war.