Asylwerber und Gesundheit: Staat zur Versorgung verpflichtet

Wien (APA) - Mit der Diskussionen rund um den Tod eines Asylwerbers aus Traiskirchen durch eine Meningitis-Infektion steht auch die Gesundhe...

Wien (APA) - Mit der Diskussionen rund um den Tod eines Asylwerbers aus Traiskirchen durch eine Meningitis-Infektion steht auch die Gesundheitsversorgung dieser Menschen im Blickpunkt. Der österreichische Staat ist jedenfalls zur Gewährleistung der Versorgung zur physischen und psychischen Gesundheit von Asylwerbern verpflichtet.

Das ergibt sich aus der EU-Richtlinie „zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen“ in der Fassung vom 26. Juni 2013. Im Rahmen der Erstaufnahme erfolgt in Österreich eine medizinische Untersuchung.

Krankenversichert sind Asylwerber in Österreich sofort mit Zeitpunkt des Stellens ihres Asylantrags. Die Problematik des Gesundheitszustandes von Asylwerbern ist zunächst einmal ein Thema, dem sich das Aufnahmeland aktiv zu widmen hat. So heißt es in Artikel 17 der Richtlinie (Allgemeine Bestimmungen zu materiellen Leistungen im Rahmen der Aufnahme und zur medizinischen Versorgung): „Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die im Rahmen der Aufnahme gewährten materiellen Leistungen einem angemessenen Lebensstandard entsprechen, der den Lebensunterhalt sowie den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit von Antragstellern gewährleistet.“

Ganz besondere Hilfe muss es für „Opfer von Folter und Gewalt“ geben: „Die Mitgliedsstaaten tragen dafür Sorge, dass Personen, die FolTer, Vergewaltigung oder andere schwere Gewalttaten erlitten haben, die Behandlung - insbesondere Zugang zu einer adäquaten medizinischen und psychologischen Behandlung oder Betreuung - erhalten, die für den Schaden, welcher ihnen durch derartige Handlungen zugefügt wurde, erforderlich ist.“

Auf der anderen Seite können „Mitgliedsstaaten (...) die medizinische Untersuchung von Antragstellern aus Gründen der öffentlichen Gesundheit anordnen“, so der Artikel 13 der Richtlinie. Damit sind berechtige Schutzinteressen bezüglich der öffentlichen Gesundheit im Aufnahmeland gemeint.

In Österreich - so ein Sprecher des Innenministeriums am Freitag - gibt es vor allem drei Maßnahmen: Erstens erfolgt bei Asylwerbern bei der Erstaufnahme eine Röntgenuntersuchung, mit der man im Fall des Falles eine Tuberkulose entdecken sollte. Ist das nicht möglich, werden andere Tests verwendet. Weiters kommt es zu einem Anamnese-Gespräch mit einem Allgemeinmediziner. Wenn sich dabei ein Verdacht auf einen Bedarf für eine fachärztliche Untersuchung bzw. fachärztliche Betreuung ergibt, werde das sichergestellt. Der dritte Punkt ist das Angebot des Nachholens von Impfungen („Catch-up-Impfungen“; Anm.), wie sie im österreichischen Impfplan vorgesehen sind. Bei Kindern wird natürlich auch besonders auf eine allfällige Gefährdung durch Polio geachtet.

Keine Frage ist, dass gerade Asylwerber durch ihre Herkunft aus den ärmsten und ärgsten Krisenregionen der Welt oft schon in ihrem Gesundheitszustand schwerstens beeinträchtigt ankommen. Die Risiken - zum Beispiel Infektionskrankheiten - können je nach Herkunftsland aber auch sehr unterschiedlich sein. In der EU, so hieß es am Freitag unter Experten, wird derzeit daran gearbeitet, einheitliche Leitlinien für die medizinische Erstbetreuung zu formulieren.

Es gibt aber in der Realität auch klare Problempunkte: Für medizinische Untersuchungen und gar Impfungen oder Therapien ist immer die Mitwirkung der Betroffenen erforderlich. Niemand kann zu einer Impfung oder einer medizinischen Behandlung gezwungen werden. Das ist ein ehernes Grundrecht. Die Frage - dies erklärten Experten aus dem Bereich der Sozialmedizin am Freitag gegenüber der APA - sei, wie aktiv man Impfungen und andere Maßnahmen bei Asylwerbern propagiere. Die Impfungen könnten auch eine Frage der Finanzen sein.