Justiz: Gerichtssprecher an Wochenenden keine Ansprechpartner mehr
Wien (APA) - Mit heutigem Tag ist der aktuelle Medienerlass des Justizministeriums in Kraft getreten, der die Öffentlichkeitsarbeit der bei ...
Wien (APA) - Mit heutigem Tag ist der aktuelle Medienerlass des Justizministeriums in Kraft getreten, der die Öffentlichkeitsarbeit der bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften eingerichteten Medienstellen neu regelt und nun auch behördeninterne Informationsflüsse und Meldepflichten vorsieht. Für Presservertreter könnte der Erlass zu schwierigeren Arbeitsbedingungen an den Wochenenden führen.
Die Gerichtssprecher wurden nämlich an Samstagen und Sonntagen von ihren Aufgaben entbunden. Dem Vernehmen nach ist ihnen aus dem Ministerium sogar ein Text übermittelt worden, mit dem sie die Mobilbox ihrer Diensthandys besprechen sollen, um an den Wochenenden allfällige Anrufer automationsunterstützt darauf hinzuweisen, dass die Medienarbeit in diesen Zeiträumen nunmehr den örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften obliegt.
Dem Medienerlass zufolge haben die Sprecher der Staatsanwaltschaften an den Wochenenden durchgängig erreichbar zu sein. Sie erteilen nicht nur Auskünfte zu laufenden Ermittlungsverfahren, sondern behandeln auch Fragen hinsichtlich U-Haft oder Entlassungen, die an sich den Gerichten oblägen. Einschränkung: Ess muss um Bereiche gehen, die sich nicht bereits im Hauptverhandlungsstadium befinden. Sollten sich hinsichtlich laufender bzw. anhängiger Prozesse an den Wochenenden Fragen auftun, ist seitens des Justizministeriums offenbar keine Medienarbeit vorgesehen.
Hintergrund: Die Mediensprecher der Anklagebehörden bekommen - mit Ausnahme der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und Korruption (WKStA) - seit neustem ihre telefonische Erreichbarkeit in Form von Rufbereitschaften und damit verbundenen Überstunden finanziell abgegolten. Dieses finanzielle „Zuckerl“ gibt es für Gerichtssprecher nicht, wobei das Ministerium davon aus geht, dass bei den Staatsanwaltschaften der Kommunikationsbedarf nach außen größer und der Arbeitsanfall entsprechend höher ist. Im Gegenzug dürfen Gerichtssprecher mit dem Segen des Ministeriums am Freitag nach Feierabend ihre Diensthandys guten Gewissens ausschalten.