Eifersüchtige Wiener stachen zu: Zwei Mordprozesse an einem Tag

Wien (APA) - Gleich zwei von eifersüchtigen Männern gesetzte Bluttaten werden am kommenden Mittwoch im Wiener Straflandesgericht behandelt. ...

Wien (APA) - Gleich zwei von eifersüchtigen Männern gesetzte Bluttaten werden am kommenden Mittwoch im Wiener Straflandesgericht behandelt. Im einen Fall geht es um die 20-jährige Tatjana R., die von ihrem 13 Jahre älteren Ex-Freund am 11. Februar 2014 in Brigittenau erstochen worden sein soll. Im anderen Verfahren hat sich ein 31-Jähriger wegen Mordversuchs am neuen Partner seiner Ex-Frau zu verantworten.

Tatjana R. hatte sich laut Anklage zu einem Treffen mit dem 33-jährigen Mann überreden lassen, der es nicht verkraftet haben dürfte, dass sie sich von ihm getrennt hatte. Er soll sie wiederholt bedroht haben. Trotzdem suchte sie seine Wohnung in der Treustraße auf, zumal ihr der Mann noch Geld schuldete.

Als sie am nächsten Tag nicht bei der Arbeit erschien, schalteten Kollegen die Polizei ein. In der Wohnung ihres Ex, die von den Beamten aufgebrochen werden musste, stießen sie auf die Leiche der 20-Jährigen. Sie war an einem Herzstich verblutet.

Ebenfalls Eifersucht war im Spiel, als ein 41-Jähriger am 18. März am späten Abend an die Tür seiner Ex-Frau in Wien-Leopoldstadt klopfte. Obwohl die Scheidung von der 34-Jährigen bereits vier Jahre zurücklag, hatte er von der Frau nicht abgelassen. Er hatte sie bedroht und war handgreiflich geworden, so dass sie gegen ihn eine Einstweilige Verfügung erwirkte, die ihm einen näheren Kontakt untersagte. Mehrmals wurde ein Betretungsverbot ausgesprochen.

Als der neue Freund der Frau auf das Klopfen hin die Tür öffnete, gab ihr Ex-Mann vor, mit diesem reden zu wollen. Die beiden Männer gingen auf die Straße, wo der Ex-Mann laut Anklage plötzlich ein 14 Zentimeter langes Küchenmesser zückte und damit mehrfach auf den 27-Jährigen einstach. Eine Notoperation rettete ihm das Leben.

Für die beiden Angeklagten geht es - sollten die Geschworenen den von der Staatsanwaltschaft inkriminierten Mord bzw. versuchten Mord bejahen - um zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.