NÖ Garnisonsübungsplatz Völtendorf könnte Naherholungsgebiet werden
St. Pölten (APA) - Der ehemalige NÖ Garnisonsübungsplatz (GÜPL) Völtendorf in St. Pölten könnte zum Naherholungsgebiet werden. Der Verfassun...
St. Pölten (APA) - Der ehemalige NÖ Garnisonsübungsplatz (GÜPL) Völtendorf in St. Pölten könnte zum Naherholungsgebiet werden. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Entscheidung der Grundverkehrsbehörde aufgehoben, welche den Kauf durch die Landeshauptstadt im Dezember 2009 nicht genehmigt hatte, berichtete das Medienservice der Stadt in einer Aussendung.
Im Erkenntnis des VfGH heißt es, die Entscheidung verletze den Gleichheitsgrundsatz. Die Grundverkehrsbehörde habe aufgrund ihrer verfassungswidrigen Gesetzesauslegung unterlassen, das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Interessentenstellung der Landwirte und der Grunderwerbsgenossenschaft zu prüfen. Mit der Causa muss sich nun das zuständige NÖ Landesverwaltungsgericht (NÖ LVwG) befassen.
Bürgermeister Matthias Stadler (SPÖ) zeigte sich aufgrund der VfGH-Entscheidung zuversichtlich, dass der bereits abgewickelte Kauf nun auch genehmigt werde. „Ich hoffe, dass der NÖ Landesverwaltungsgerichtshof für die jungen St. Pöltnerinnen und St. Pöltner entscheidet, denn die werden das Naherholungsgebiet, das die Größe von etwa 200 Fußballfeldern hat, brauchen und nachhaltig nutzen können.“
Das 140 Hektar große Areal des ehemaligen GÜPL Völtendorf im Süden St. Pöltens soll künftig als Naherholungsgebiet zur Verfügung stehen. Die Landeshauptstadt hatte am 10. Dezember 2009 mit dem Bund einen Kaufvertrag über das Grundstück abgeschlossen und beantragte bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft als Grundverkehrsbehörde die Genehmigung des Kaufvertrags. Diese wies jedoch mit Bescheid vom 15. Mai 2012 den Antrag ab, nachdem mehrere Landwirte Einspruch eingelegt hatten. Die Stadt St. Pölten brachte daraufhin Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein.