Ex-AvW-Prokurist legte überraschend Geständnis ab: Schuldspruch
Klagenfurt/Krumpendorf/Wien (APA) - Ein 45-jähriger gelernter Investmentbanker ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Untreue zu ...
Klagenfurt/Krumpendorf/Wien (APA) - Ein 45-jähriger gelernter Investmentbanker ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Untreue zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Als Prokurist und Aktienhändler des pleitegegangenen Kärntner Finanzdienstleisters AvW hatte er seinen Arbeitgeber durch Manipulationen bei Wertpapier- und Derivatgeschäften um 1,3 Mio. Euro gebracht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Am Montag, dem ersten Prozesstag, hatten der 45-Jährige und sein Mitangeklagter, ein 42-jähriger Wiener Broker, dem eine Beitragstäterschaft in einem Teil der Fälle zur Last gelegt wurde, noch sämtliche Vorwürfe bestritten. Dienstagfrüh legten plötzlich beide Geständnisse ab und bekannten sich zur Anklage schuldig. Sie gaben zu, bei Wertpapiergeschäften für AvW im Jahr 2008 Gewinne lukriert zu haben, die dem Unternehmen nicht zugeführt wurden. Teilweise floss das Geld in private Taschen.
Verluste gingen in jedem Fall zulasten von AvW, die Firma wurde immer wieder als „Backup-Käufer“ für Fehlinvestitionen verwendet, wie Staatsanwalt Helmut Jamnig im Aklagevortrag ausgeführt hatte. In der Summe der regulären Geschäfte - das Gesamtvolumen der Transaktionen lag bei 50 Mio. Euro - wurden die Malversationen versteckt. Als Beweise legte der Staatsanwalt unter anderem Chat-Protokolle der Angeklagten vor, in denen auch die krummen Geschäfte besprochen wurden. Für Jamnig belegen diese, dass die Vorgänge geplant waren und in Bereicherungsabsicht erfolgten.
Der Schöffensenat verurteilte den Wiener Broker zu einer kombinierten Strafe. Er muss 7.200 Euro Geldbuße zahlen und bekam außerdem eine bedingte Haftstrafe von 14 Monaten aufgebrummt. Einen „Klopfer auf die Finger“, nannte der Vorsitzende, Richter Gerhard Pöllinger, die unbedingte Geldstrafe in der Urteilsbegründung. Dem AvW-Masseverwalter wurde Schadenersatz zugesprochen. Der Ex-Prokurist haftet für die vollen 1,3 Mio. Euro. Für den Schaden aus den gemeinsamen Taten, das betrifft knapp 117.000 Euro daraus, müssen beide Männer gerade stehen.
Beide Verteidiger erklärten Rechtsmittelverzicht. Staatsanwalt Jamnig gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
~ WEB http://www.avw.at ~ APA185 2014-09-02/11:38