Indiens Justiz ordnet Entlassung von Gefangenen unter Bedingungen an
Neu-Delhi (APA/AFP) - Indiens Oberster Gerichtshof hat angesichts der überfüllten Haftanstalten des Landes die Freilassung von bestimmten Ge...
Neu-Delhi (APA/AFP) - Indiens Oberster Gerichtshof hat angesichts der überfüllten Haftanstalten des Landes die Freilassung von bestimmten Gefangenen angeordnet, die seit Jahren auf einen Prozess warten. Nach indischem Recht müssen Inhaftierte freikommen, wenn sie in Erwartung ihres Prozesses die Hälfte der Zeit abgesessen haben, die sie maximal als Strafe für ihr Vergehen bekommen hätten.
Der Vorsitzende Richter R.M. Lodha entschied nun am Freitag, dass dieses bisher nur wenig angewandte Gesetz landesweit eingehalten werden müsse. Der Richter ordnete zudem Überprüfungen durch örtliche Justizbeamte an. In einem ersten Schritt müssten diejenigen Inhaftierten identifiziert werden, für die die Vorgaben zuträfen, dann müssten sie freikommen, sagte R.M. Lodha. Wieviele Menschen in Indien von der Regelung betroffen sein könnten, blieb zunächst unklar.
Amnesty International zufolge warten mehr als zwei Drittel der fast vier Millionen Gefängnisinsassen in Indien auf einen Prozess, viele von ihnen schon seit Jahren und wegen geringer Vergehen. Die Menschenrechtsorganisation begrüßte ebenso wie das Asien-Zentrum für Menschenrechte das Urteil vom Freitag. Dem Zentrum zufolge handelt es sich bei den ohne Prozess Festgehaltenen oft um arme Menschen, „die ihre Rechte nicht kennen“. Aktivisten schätzen das indische Justizsystem als langsam, ineffizient und zeitweise korrupt ein.