Gegen die Kommerzialisierung des Todes
Im Nationalrat ist umstritten, ob es die Verfassung braucht, um „Würde am Ende des Lebens“ sicherzustellen.
Wien –In den nächsten Wochen nimmt im Nationalrat die Enquete-Kommission zur „Würde am Ende des Lebens“ ihre Arbeit auf. Ein zentrales Thema ist der Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung – dabei zeichnet sich im Vorfeld eine weitgehende Übereinstimmung zwischen den Parteien ab. Konfliktträchtiger ist die Frage, ob das Verbot der Sterbehilfe in die Verfassung geschrieben werden soll. Die ÖVP hat diese Forderung gestern bekräftigt. Aus der SPÖ kam prompt Widerspruch.
„Die ÖVP steht dem Leben nicht indifferent gegenüber. Wir sind kompromisslos auf der Seite des Lebens“, betonte ÖVP-Klubchef Reinhold Lopatka in einer Pressekonferenz. Er warb für den Ausbau der Hospize.
Schon jetzt ist Sterbehilfe in Österreich verboten, anders als in der Schweiz, Belgien oder den Niederlanden. Das ausdrückliche Verbot der „Tötung auf Verlangen“ geht aber auch über die deutschen Strafgesetze hinaus.
Auf das Nachbarland bezieht sich Lopatka auch mit einer Warnung vor der „Kommerzialisierung des Todes“. Der Verein „Sterbehilfe Deutschland“ bietet „Suizidbegleitung“ an. Je höher der Mitgliedsbeitrag ist, desto kürzer ist die Wartefrist, nach der neue Mitglieder diese Leistung in Anspruch nehmen können.
In den „ethischen Grundsätzen“ des Vereins wird betont, dass Sterbehilfe nur geleistet werde, wenn der oder die Betroffene diesen Wunsch durchdacht, nachvollziehbar und vor allem ohne Einfluss von Dritten habe.
Lopatka und seine Partei glauben diesen Beteuerungen nicht. Der Abgeordnete Franz-Joseph Huainigg, der selbst an den Rollstuhl gefesselt ist, befürchtet vielmehr, dass Betroffene einem „Rechtfertigungszwang“ ausgesetzt sein könnten, wenn sie Sterbehilfe ablehnen.
Neben dem Verbot der Sterbehilfe in der Verfassung fordert die ÖVP einen Ausbau des Hospizwesens. Derzeit gibt es österreichweit 400 Palliativ- und Hospizbetten. Ein Plan zum Ausbau dieser Sterbebegleitung besteht seit 2001, wurde aber nur mangelhaft umgesetzt. Lopatka: „Unser Leitmotiv ist Sterben an der Hand und nicht durch die Hand eines anderen.“
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim blieb gestern so wie die Grünen aber beim Nein zu einem verfassungsrechtlichen Verbot. Das Strafgesetz reiche aus, sagte er.
Lopatka hofft dennoch. Er verwies auf den Österreich-Konvent vor zehn Jahren. Damals hätte auch die SPÖ ein verfassungsmäßiges Verbot der „Tötung auf Verlangen“ vorgeschlagen. (sabl, APA)