Sohn mit Traktor verunglückt: Drei Monate bedingt für Vater
Ein 14-Jähriger kippte im März mit einem Traktor samt Anhänger um und starb. „Ich wollte ihm eine Freude machen“, erklärte der 55-jährige Angeklagte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Eisenstadt – Der Vater eines 14-jährigen Burschen, der Ende März im Südburgenland auf einem Güterweg mit einem Traktor samt Anhänger umgekippt und dabei ums Leben gekommen ist, ist am Donnerstag am Landesgericht Eisenstadt wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
„Ich wollte ihm eine Freude machen“, erklärte der 55-jährige angeklagte Landwirt mit tränenerstickter Stimme vor Einzelrichterin Karin Knöchl, warum er seinen Sohn damals mit dem Traktor habe heimfahren lassen. Der Vater war damals nach dem Misträumen mit dem Pkw voraus gefahren, der Bursch mit der Zugmaschine samt nicht für den Verkehr zugelassenem Anhänger hinter ihm. Als die Lichter des Traktors nicht mehr zu sehen waren, kehrte der Vater um und fand den verunglückten Sohn.
Die Staatsanwältin wies bei ihrem Schlussplädoyer darauf hin, dass es ein Gefälle von 17 Prozent an der Unfallstelle gab und der Sohn keinen Führerschein besessen habe. Außerdem sei der 14-Jährige mit 47 km/h zu schnell gewesen - der Anhänger hatte eine Beschränkung auf zehn km/h. Weiters habe der Bursch keine ausreichende Fahrpraxis gehabt - auch wenn er, wie der Verteidiger des 55-Jährigen meinte, „seit dem sechsten Lebensjahr“ mit dem Traktor gefahren sei. Außerdem war die hintere Bremse des Anhänger nicht angeschlossen.
Der Verteidiger des Angeklagten bat um ein „äußerst mildes Urteil“. Sein Mandant sei geständig, unbescholten und es handle sich um eine „furchtbare Tragödie“. Richterin Knöchl berücksichtigte dies bei ihrer Urteilsfindung. Der 55-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. (APA)