Pistorius-Prozess - Richterin: Strafmaß im keine einfache Sache
Pretoria (APA/dpa) - Die Ermittlung des Strafmaßes für den südafrikanischen Paralympics-Star Oscar Pistorius ist nach Angaben seiner Richter...
Pretoria (APA/dpa) - Die Ermittlung des Strafmaßes für den südafrikanischen Paralympics-Star Oscar Pistorius ist nach Angaben seiner Richterin keine „einfache Sache“ gewesen. Nicht nur das Handeln von Pistorius bei der fahrlässigen Erschießung seiner Freundin Reeva Steenkamp vor rund 20 Monaten sei zu beurteilen gewesen.
Auch weitere Gesichtspunkte spielten eine Rolle, sagte Richterin Thokozile Masipa am Dienstag in ihren Erläuterungen vor der mit Spannung erwarteten Verkündung des konkreten Strafmaßes. Fernsehstationen aus aller Welt übertrugen live aus dem Gericht.
Auch das Interesse der Öffentlichkeit an einer angemessenen Strafe sei zu berücksichtigen gewesen, sagte Masipa vor dem Obersten Gericht in Pretoria. Die Entscheidung über das Strafmaß habe bei ihr gelegen und sei von ihr allein getroffen worden, fügte sie hinzu. Die Richterin führte zudem mehrere frühere Gerichtsverfahren und Urteile an, die von ihr zum Vergleich herangezogen worden seien.
Pistorius hörte angespannt zu. Er trug einen dunklen Anzug und - wie stets in dem mehr als siebenmonatigen Prozess - einer schwarzen Krawatte zum Zeichen der Trauer um seine Freundin.
Der Prothesen-Sprinter hatte das 29-jährige Model in der Nacht zum Valentinstag 2013 erschossen und erklärt, sie mit einem Einbrecher verwechselt zu haben. Richterin Masipa akzeptierte dies. Sie wies die Mordanklage gegen Pistorius am 12. September zurück und sprach ihn stattdessen lediglich der fahrlässigen Tötung schuldig.
Die Staatsanwaltschaft fordert mindestens zehn Jahre Gefängnis. Die Verteidigung macht hingegen mildernde Umstände geltend und beantragte, dem Behindertensportler das Gefängnis zu ersparen und ihm stattdessen Hausarrest sowie gemeinnützige Arbeit aufzuerlegen. Möglich wäre auch eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe.
Kommentare