Pistorius-Prozess - Richterin: Sportstar handelte grob fahrlässig
Pretoria (APA/dpa) - Die Richterin im Pistorius-Prozess hat dem Angeklagten „grobe Fahrlässigkeit“ vorgeworfen. Als der südafrikanische Para...
Pretoria (APA/dpa) - Die Richterin im Pistorius-Prozess hat dem Angeklagten „grobe Fahrlässigkeit“ vorgeworfen. Als der südafrikanische Paralympics-Star Oscar Pistorius in der Valentinsnacht 2013 vier Schüsse auf eine geschlossene Toilettentür in seiner Villa abfeuerte, hätte er wissen müssen, dass es für die Person dahinter kein Entkommen geben konnte. Das sagte Richterin Thokozile Masipa am Dienstag in Pretoria.
Mit der Einschätzung, dass Pistorius nicht einfach versehentlich, sondern auf grobe Weise fahrlässig handelte, schloss sich die Richterin der Auffassung der Staatsanwaltschaft an. Die Anklage hatte für Pistorius eine Strafe von mindestens zehn Jahren verlangt.
Die Verteidigung bat darum, ihm das Gefängnis zu ersparen und nur Hausarrest zu verhängen. Sie verwies dabei auf die Behinderung des beidseitig beinamputierten Sportlers. Masipa erklärte hingegen, auch Behinderte könnten eine Gefängnisstrafe absolvieren. Sie fügte hinzu, dass es schlecht für die Gerechtigkeit in Südafrika wäre, wenn der Eindruck entstünde, dass Reiche und Berühmte vor Gericht besser behandelt werden als Arme.
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