U-Ausschuss: VfGH braucht für schnelle Entscheidungen neue Ressourcen
Wien (APA) - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) übernimmt gerne die Rolle des Streitschlichters in internen Fragen der neuen U-Ausschüsse. Wi...
Wien (APA) - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) übernimmt gerne die Rolle des Streitschlichters in internen Fragen der neuen U-Ausschüsse. Will man „besonders schnelle Entscheidungen“, werden aber neue Ressourcen nötig sein, sagte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth am Dienstag zur APA - unter Hinweis darauf, dass mit Jänner 2015 noch eine neue Kompetenz, die Gesetzesbeschwerde, dazukommt.
Dass die U-Ausschuss-Reform endlich umgesetzt und damit das parlamentarische Minderheitsrecht gestärkt wird, begrüßt VfGH-Präsident Gerhart Holzinger, der schon seit Langem darauf gedrängt hat. Dem VfGH die Rolle des Streitschlichters zu übertragen, „passt gut“, betonte Neuwirth unter Hinweis auf eine ähnliche Regelung etwa in Deutschland. Wobei er unterstreicht: Auch wenn es hier um Entscheidungen geht, die „vielleicht näher am politischen Betrieb“ seien, werde der VfGH nach rechtlichen und nicht nach politischen Kriterien entscheiden.
Der Gerichtshof soll bei Meinungsverschiedenheiten über die Zulässigkeit des Ausschusses an sich, die Ladung von Zeugen oder von Aktenanforderungen angerufen werden können. Wichtig wäre, so Neuwirth, dass der Gesetzgeber schon im Antrag „so präzise wie möglich formuliert, was man vom VfGH will und was nicht“. Rasche Entscheidungen auch außerhalb der Session sind für den Gerichtshof prinzipiell nichts Neues, in manchen Asylfragen wird binnen ein, zwei Tagen eine - meist vorläufige - Entscheidung getroffen.
Wie genau man mit den U-Ausschuss-Fragen umgehen wird, kann Neuwirth - da der Antrag noch nicht vorliegt - noch nicht sagen, „der VfGH wird sich in die Begutachtung einbringen“. Jedenfalls seien „neue Ressourcen“ nötig, wenn einerseits rasche Entscheidungen in U-Ausschuss-Fragen erwartet werden, dazu die Gesetzesbeschwerde in Kraft tritt und andererseits die bisherige für ein Verfassungsgericht kurze Verfahrensdauer beibehalten werden soll.
Mit der neuen Gesetzesbeschwerde können sich ab 1. Jänner 2015 alle Bürger mittels „Parteiantrag“ direkt den VfGH wenden, wenn sie meinen, in einem Zivil- oder Strafverfahren wegen einer verfassungswidrigen Bestimmung verurteilt worden zu sein.
~ WEB http://www.verfassungsgerichtshof.at ~ APA157 2014-10-21/10:59
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