Der Fall Jabbari im Iran: Opfer oder Täterin?

Teheran (APA/dpa) - An einem heißen Juli-Tag im Jahr 2007 wollte Reyhaneh Jabbari für zwei männliche Kunden eine Wohnung in Nordteheran neu ...

Teheran (APA/dpa) - An einem heißen Juli-Tag im Jahr 2007 wollte Reyhaneh Jabbari für zwei männliche Kunden eine Wohnung in Nordteheran neu dekorieren. Als die Dekorateurin dort ankam, wollte einer der Männer sie vergewaltigen. Sie wehrte sich und tötete den Mann mit einem Messer. Das ist ihre Version des Tathergangs.

Die Ermittlungen der Polizei haben den von der jungen Iranerin geschilderten Ablauf allerdings nicht bestätigt. „Wir konnten keinerlei Spuren einer Vergewaltigung feststellen“, sagt Chefermittler Mohammed Hussein Schamlu. Gegen die Version von einer Vergewaltigung spreche, dass der Mann, Morteza Sarbandi, - angeblich beim Beten - von hinten erstochen wurde. Die Ermittlungen ergaben weiterhin, dass Jabbari das Messer zwei Tage vorher gekauft hatte. Dafür soll es auch Zeugen geben.

Vor Gericht soll die sich heute 26-Jährige außerdem bei den Details immer wieder in Widersprüche verstrickt haben. Dafür hat ihr ehemaliger Anwalt Abdolsamed Khoramshahi jedoch Verständnis. Es sei schwierig, sachlich eine Tat zu schildern, die sie traumatisiert habe. Außerdem habe sie damals in einer Stresssituation nicht mehr logisch denken können und daher auch in Notwehr einfach zugestochen.

Eine Anwältin in Teheran sagt: „Das kann ich als Frau nachvollziehen, aber das Gericht muss einen Totschlag nun mal sachlich aufklären, und ihre Aussagen weisen in der Tat viele Ungereimtheiten auf.“. Wieso geht eine 19-Jährige alleine - ohne Kollegen - in die Wohnung von zwei wildfremden Männern? Im Iran zumindest völlig ungewöhnlich. Und dann solle der Mann, der sie vergewaltigen wollte, auf einmal mit dem Rücken zu ihr gebetet haben? Diese Widersprüche sprächen nicht gerade für Jabbari. „Die Frage ist daher berechtigt, ob die Frau nun Opfer oder Täterin ist“, so die Anwältin.

Im Gericht war auch von einer „unmoralischen Beziehung“ mit dem Opfer die Rede. Laut Richter Hussein Tardast wäre dies nicht ihre erste Beziehung zu einem älteren Mann. Jabbari habe vor der Tat ein Wochenende mit ihrem Chef in dessen Villa am Kaspischen Meer verbracht. Außerdem soll sie - so hieß es in dem Verfahren - zum Zeitpunkt der angeblichen Vergewaltigung keine Jungfrau mehr gewesen sein. Vor der Heirat keine Jungfrau zu sein, wird in der iranischen Gesellschaft als Sünde angesehen.

Weil der Fall auch im Ausland für sehr viel Aufmerksamkeit gesorgt hat, versucht die iranische Justiz, eine Hinrichtung zu verhindern. Aber das kann sie nicht alleine entscheiden. Im Iran gilt für solche Tötungsdelikte das „Ghessas-Gesetz“ („Aug um Auge“), wonach die Familie des Opfers ein Recht auf Vergeltung - aber auch auf Begnadigung - hat. Im Falle einer Begnadigung könne man sich dann auf einen - meistens sehr hohen - Betrag als Blutgeld einigen. In diesem Fall käme der Täter - oder die Täterin - frei.

Um die Proteste im Ausland kümmert sich das Außenministerium in Teheran. „Das Problem ist, dass der Westen weder was von den iranischen Gesetzen noch Genaueres von diesem Fall weiß“, sagt ein iranischer Gerichtsreporter. Die Reaktionen dort beruhten auf unsachlichen Aussagen. Die Entscheidung, jemanden nicht hinzurichten, liege wegen des Ghessas-Gesetzes nicht in der Hand der Justiz. Über eine Begnadigung könne laut Gesetz nur die Opferfamilie entscheiden.

Im Fall Jabbari hat die Sarbandi-Familie aber bis jetzt eine Begnadigung abgelehnt. „Wir versuchen, die Familie immer noch von einer Begnadigung zu überzeugen“, sagt Parissa Ghanbari, die neue Anwältin von Jabbari. Auch der jetzt für den Fall zuständige Richter Moahammad Shahriari versucht, die Hinrichtung zu vermeiden. „Wir hatten wieder zwei Treffen mit der Familie und versuchen auch über andere Kanäle, eine Begnadigung zu erreichen“, so der Richter.

Die Kinder des Opfers fordern aber bis jetzt nicht nur Rache „für das Blut“ ihres Vaters, sondern auch für die Unterstellungen gegen ihn. Das Familienoberhaupt als Vergewaltiger darzustellen, habe den Ruf der ganzen Familie für immer beschädigt. Sie wollen einer Begnadigung nur zustimmen, wenn Jabbari die ganze Wahrheit ans Licht bringe. Auch eine illegitime intime Beziehung mit dem Vater wäre ihrer Meinung nach besser als die Vergewaltigungsvorwürfe gegen den Verstorbenen. Doch Jabbari schweigt weiterhin.