Gerichtsbeschluss

Mehr Urlaub für ältere Deutsche bei schwerer Arbeit rechtens

Ältere Arbeitnehmer bekommen in Deutschland mehr Urlaub von Unternehmen als jüngere Kollegen. Das Bundesarbeitsgericht wies nun eine Klage ab, es siegt keine unzulässige Altersdiskriminierung, wenn es sich um körperlich schwere bzw. anstrengende Arbeiten handle.

Erfurt – Unternehmen dürfen älteren Arbeitnehmern mehr Urlaub gewähren als jüngeren. Dies ist jedenfalls bei körperlich schwerer oder anstrengender Arbeit keine unzulässige Altersdiskriminierung zu Lasten der Jüngeren, wie am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied.

Das BAG wies damit die Klage einer Mitarbeiterin einer Schuhfabrik in Rheinland-Pfalz ab. In Anlehnung an den einschlägigen Tarifvertrag gewährte das nicht tarifgebundene Unternehmen Arbeitnehmern ab 58 Jahren 36 anstatt 34 Tage Urlaub im Jahr. Die 1960 geborene Klägerin verlangte ebenfalls zwei zusätzliche freie Tage. Die Vergünstigung für Ältere sei eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters, argumentierte sie.

Das BAG betonte jedoch, dass solche Vergünstigungen zulässig sind, wenn der Arbeitgeber sie begründen kann. Hier habe das Unternehmen zulässigerweise auf die körperlich ermüdende und schwere Arbeit verwiesen. Ältere Beschäftigte bräuchten daher mehr Erholung. Dabei seien zwei zusätzliche Urlaubstage durchaus angemessen, zumal sich das Unternehmen damit am einschlägigen Tarifvertrag orientiere. (APA/AFP)

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