72-jähriger erstach 2 - Angeklagter saß über 30 Jahre im Gefängnis
Wien (APA) - Thomas U., der laut Anklage am 26. April 2014 im Cafe „Pronto“ in Wien-Meidling einen 42 Jahre alten Lokalgast mit einem Klappm...
Wien (APA) - Thomas U., der laut Anklage am 26. April 2014 im Cafe „Pronto“ in Wien-Meidling einen 42 Jahre alten Lokalgast mit einem Klappmesser zu Tode gebracht hatte, weist nicht weniger als 19 Vorstrafen auf. Insgesamt hat der 72-Jährige über 30 Jahre seines Lebens in diversen Gefängnissen verbracht.
Zuletzt war er Anfang Februar 2014 in Irland aus einer sechsjährigen Freiheitsstrafe wegen Drogenhandels entlassen und nach Österreich abgeschoben worden. Keine zwei Monate später kam es zur gegenständlichen Bluttat. Sein Strafregister enthält auch eine elfjährige Haftstrafe für einen bewaffneten Raubüberfall in Wien sowie eine siebenjährige Freiheitsstrafe wegen Totschlags - 1980 hatte er in Berlin im Streit in einem Lokal seinen Kontrahenten erstochen, als dieser sich wegdrehte und zu einem Flipper-Automaten gehen wollte.
Staatsanwältin Viktoria Berente forderte in ihrem Schlussvortrag die Geschworenen auf, den Mann wegen Mordes schuldig zu sprechen und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen. Bei der Strafbemessung sei „die volle Härte des Gesetzes auszuschöpfen“, trat die Anklägerin ausdrücklich für lebenslang ein. Der Angeklagte habe sich im Cafe „Pronto“ „für das Todesurteil für sein Opfer entschieden“ und sicher nicht im Zustand der vollen Berauschung gehandelt.
Die Staatsanwältin verwies in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen der psychiatrischen Sachverständigen, die eine Zurechnungsunfähigkeit infolge der starken Alkoholisierung des 72-Jährigen ausgeschlossen hatte. Dieser habe in einer „ungebrochenen Sinnkontinuität“ gehandelt und sich beispielsweise schnellen Schrittes und ohne Torkeln und motorische Schwierigkeiten vom Tatort entfernt.
„Es war kein Mord. Mord verlangt Mordvorsatz. Aufgrund seiner schweren Alkoholisierung war er nicht in der Lage, einen solchen Vorsatz zu fassen“, hielt dem Verteidigerin Liane Hirschbrich entgegen. Ihr Mandant sei von Erich H. angegriffen worden und habe sich „offenbar aus Angst um sein Leben verteidigen müssen.“
Der ums Leben gekommene 42-Jährige hatte als Installateur gearbeitet. Eine 14-jährige Tochter aus einer vorangegangenen und zwei Kinder aus seiner aktuellen Beziehung - sechs und vier Jahre alt - wurden zu Halbwaisen.
Die Geschworenen zogen sich um 15.45 Uhr zur Beratung zurück. Mit dem Urteil war nicht vor 18.30 Uhr zu rechnen.
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