Grasser-Klage - „Zypriotischer Doppelstock“ für Wörthersee-Villa

Wien (APA) - Bei der Befragung von Karl-Heinz Grassers früherem Steuerberater Peter Haunold sind die komplizierten Konstruktionen ausführlic...

Wien (APA) - Bei der Befragung von Karl-Heinz Grassers früherem Steuerberater Peter Haunold sind die komplizierten Konstruktionen ausführlich erläutert worden, mit denen der Ex-Finanzminister „steuereffizient“ vorgehen wollte. Zum Erwerb und zur Sanierung der Wörthersee-Villa wurde ein „zypriotischer Doppelstock“ gebildet.

Konkret erwarb die liechtensteinische Stiftung Silverland zwei „Mantelgesellschaften“ auf Zypern, die Levesque und Gemain. Der Vorteil an der Verschachtelung wäre gewesen, dass beim Weiterverkauf des Hauses keine Grunderwerbssteuer angefallen wäre, erläuterte Haunold. Dazu hätte die Gemain das Haus erwerben müssen. Ein allfälliger Käufer hätte dann nicht das Haus gekauft, sondern die Anteile der Levesque an der Gemain. Mit einem solchen „zypriotischen Doppelstock“ hätten schon mehrere liechtensteinische Stiftungen Grundstücksgeschäfte in Österreich durchgeführt, so Haunold.

Grasser habe allerdings das Gerede der Nachbarn gefürchtet, wenn das Haus von einer Zypern-Gesellschaft gekauft worden wäre. „Grasser hatte Bedenken, wie das in der Gegend ausschauen würde.“ Also wurde kurzerhand noch eine - diesmal österreichische - Gesellschaft zwischengeschaltet, die SMW OG, wo Grasser bis heute Gesellschafter ist und im Firmenbuch aufscheint. Die SMW habe allerdings das Haus nur treuhändisch für die Gemain gehalten, erläuterte Haunold die Konstruktion.

Übermorgen, Donnerstag, wird der Prozess mit der Befragung von Haunold fortgesetzt, Grasser wurde entschuldigt. Es folgt der Weihnachtsfrieden und am 8. Jänner wird weiterverhandelt. Dann sind drei Rechtsvertreter ins Handelsgericht als Zeugen geladen: Sie sollen darüber Auskunft geben, ob die Causa ganz, teilweise oder gar nicht verjährt ist. Der Richter stellte für den 8. Jänner ein allfälliges Urteil in den Raum.

Die Terminfindung gestaltete sich trotz der Bemühungen von Richter Manuel Friedrichkeit schwierig. Einen vorgeschlagenen Termin im Jänner lehnte Grasser ab weil an diesem Tag seine Frau Geburtstag hat, zwei weitere Termin konnte er wegen einer Auslandsreise nicht annehmen. Der Richter baute schon für den 8. Jänner vor: „Für den Fall dass er (Grasser, Anm.) nicht kommt, gilt er als entschuldigt.“

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