Nationalrat: Wertgrenzen von Bezirks- und Landesgerichten geregelt

Wien (APA) - Die Zuständigkeiten von Bezirks- und Landesgerichten sind am Mittwoch im Nationalrat festgelegt worden. Entgegen der ursprüngli...

Wien (APA) - Die Zuständigkeiten von Bezirks- und Landesgerichten sind am Mittwoch im Nationalrat festgelegt worden. Entgegen der ursprünglichen Planung, die Wertgrenze (bis zu der das Bezirksgericht zuständig sein soll) mit 2015 von derzeit 15.000 auf 20.000 und mit 2016 auf 25.000 Euro anzuheben, bleibt die Grenze nun am aktuellen Wert.

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) erklärte im Plenum dazu, Grund für den vorliegenden Beschluss sei, dass man das Ziel, dass Bezirks- und Landesgerichte gleichermaßen ausgelastet sind, bereits mit der Anhebung auf 15.000 Euro erreicht habe. Die Novelle wurde mehrheitlich beschlossen, Ablehnung kam von der FPÖ: Abgeordneter Philipp Schrangl kritisierte, dass das Justizministerium hinsichtlich der Auslastung der Gerichte keine Zahlen an die Opposition bekannt gegeben habe.