Mordversuch unter Drogendealern: 13 Jahre Haft für 19-Jährigen
Wegen versuchten Mordes musste sich am Mittwoch ein Marokkaner am Landesgericht verantworten. Mit einer Machete traktierte er sein Opfer.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck – Ein Mietshaus an der Kranebitter Allee. Unter den Hausbewohnern sind auch rivalisierende Drogenhändler nordafrikanischer Abstammung. Streitereien und Revierkämpfe sind an der Tagesordnung.
Sie gipfeln Ende Mai in einer brutalen Bluttat in einem Wettlokal. Stürmte doch ein 19-jähriger Marokkaner laut Zeugen mit einem machetenartigen Messer sowie einem Pfefferspray bewaffnet in das Lokal und eröffnete auf einen dort sitzenden Landsmann mit dem Pfefferspray das Feuer. Darauf schlug der 19-Jährige auf seinen Kontrahenten mit der Machete achtmal derartig ein, dass nur eine schnelle Notoperation dessen Leben erhielt. Vorallem der Blutverlust war für das Opfer neben Muskeldurchtrennungen, Augenhöhlen-, Kiefer-, Nasen und Jochbeinbrüchen lebensbedrohend.
Am Mittwoch befanden Geschworene deshalb über angeklagten Mordversuch. Der medizinische Sachverständige Walter Rabl zur Tat und der verschollenen Tatwaffe: „Das war kein Küchenmesser, sondern eher eines mit dem man große Tiere schächtet. Auch müssen die Schläge mit großer Wucht ausgeführt worden sein!“
Das Opfer – welches sich wegen Drogenhandels übrigens bereits wieder in Haft befindet – konnte über das Motiv des Angeklagten nur mutmaßen: „Ich habe ihm halt einmal gesagt, dass er vor dem Haus kein Suchtgift verkaufen soll, ich gehe ja selbst auch zum Bahnhof!“
Der Angeklagte nannte bei der Polizei hingegen Rache für Schläge und die Aufforderung des Opfers, für ihn Drogen zu verkaufen, als Tatauslöser.
Staatsanwalt Hansjörg Mayr: „Rache ist kein ehrenwertes Motiv. Hier geht es aber um Drogengeschäfte, Marktanteile. Das ist das Drogenmilieu – und da sitzen die Messer locker. Hier hat ein Leben nicht den Wert, wie in unserer Rechtsordnung!“
Verteidiger Peter Sparer mahnte jedoch, dass „es sich hier um Straßenkinder handelt und mein Mandant selbst Schluss machen wollte, mit der Bedrohung durch seinen Gegner.“ Ein Tötungsvorsatz wäre aber nicht vorgelegen.
Dem Burschen drohten für den angeklagten Mordversuch fünf bis 20 Jahre Haft. Die Geschworenen entschieden nach längerer Beratung mit 7-1 der Stimmen letztlich auf Mordversuch und nicht, wie alternativ noch möglich, auf absichtlich schwere Körperverletzung oder schwere Körperverletzung.
Aufgrund der brutalen Vorgangsweise wurden über den bereits Vorbestraften nicht rechtskräftig 13 Jahre Gefängnisstrafe verhängt. Dazu wurden vier einst bedingt nachgelassene Haftmonate widerrufen. Als mildernd wurde dem 19-Jährigen angerechnet, dass seine Tat letztlich beim Versuch geblieben war und dass er eine allenfalls mangelhafte Erziehung genossen hatte.