Deutschland oder Niederlande? Außenminister legen Grenzstreit bei
Emden (APA/dpa) - Ein kurioser und jahrhundertealter Streit zwischen Deutschland und den Niederlanden beschäftigt immer noch die Diplomatie....
Emden (APA/dpa) - Ein kurioser und jahrhundertealter Streit zwischen Deutschland und den Niederlanden beschäftigt immer noch die Diplomatie. Seit dem 15. Jahrhundert ist der Grenzverlauf zwischen beiden Ländern in der Emsmündung vor der ostfriesischen Küste ungeklärt. Die Grenzlinie im Fluss verläuft für die Deutschen nahe an der niederländische Küste, die Nachbarn orientieren sich mehr an der Flussmitte.
Aber die internationale Schifffahrt und der Ausbau der erneuerbaren Energien machten neue Regelungen nötig. Ein Staatsvertrag soll die Zuständigkeiten in dem Gebiet nun regeln. Das hat das deutsche Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Zur Unterzeichnung des Vertrages werden der deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) und sein niederländischer Amtskollege Bert Koenders am Freitag (24. Oktober) in Emden erwartet. Bei einer Schiffsfahrt auf der Ems wollen sie die Vereinbarung unterschreiben. Eine Staatsgrenze wird es zwar auch künftig nicht geben, dafür aber verbindliche Regelungen über die Nutzung und Verwaltung des Küstenmeeres in der Ems-Dollart-Region.
Über Jahre hatten Den Haag und Berlin dafür diskret hinter verschlossenen Türen verhandelt. Anlass waren rechtliche Probleme bei der Planung des Offshore-Windparks „Riffgat“ mit 30 Windrädern in dem Gebiet. Der Oldenburger Energieversorger EWE brauchte Rechtssicherheit für das 450-Millionen-Euro-Projekt.
Bereits 1960 hatten sich beide Seiten im Ems-Dollart-Vertrag auf eine Zusammenarbeit im Geiste guter Nachbarschaft geeinigt, ohne eine genaue Grenzlinie zu ziehen. Der Vertrag umfasste jedoch nur ein Gebiet bis zu drei Seemeilen vor der Küste. Für das sogenannte Küstenmeer zwischen der Drei- und der Zwölf-Seemeilen-Grenze, hinter der internationales Gewässer beginnt, gab es bisher keine Regelung.
Offen war etwa die Frage, ob bei Bauprojekten allein deutsches oder auch niederländisches Genehmigungsrecht gilt, unter anderem bei der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Anhörung von Naturschützern. In dem Staatsvertrag wird nunmehr festgelegt, wer für Genehmigungen für Rohrleitungen, Seekabel und Windräder zuständig ist.
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