Nach ungelöstem Mord im Flachgau: Prozess wegen Freiheitsentziehung
Hof bei Salzburg/Fuschl/Salzburg (APA) - Der Mord an einem Autohändler (41) beim Fuschlsee (Flachgau) im August 2007 ist immer noch ungeklär...
Hof bei Salzburg/Fuschl/Salzburg (APA) - Der Mord an einem Autohändler (41) beim Fuschlsee (Flachgau) im August 2007 ist immer noch ungeklärt. Im November muss sich aber ein Bekannter des Opfers wegen schwerer Nötigung und versuchter Freiheitsentziehung vor Gericht verantworten. Der 60-jährige Serbe habe laut Strafantrag den Autohändler damals unter Vorhalt einer Schusswaffe zwingen wollen, ihn nach Wien zu begleiten.
Gegen den Serben Jovan M. wurde auch wegen Mordes ermittelt, doch es fehlten die dafür nötigen Beweise. Die Staatsanwaltschaft ist aber überzeugt, dass er im Tatzeitraum 17. bis 25. August 2007 mit dem bosnischen Autohändler Tomislav J. und noch einem Begleiter unterwegs war. Die beiden Männer wollten das Opfer offenbar dazu nötigen, mit ihnen nach Wien zu fahren, um finanzielle Differenzen mit einer vierten Person auszuräumen.
Die Leiche des Autohändlers wurde am 25. August von Wanderern in Hof bei Salzburg nahe des Fuschlsees entdeckt. Der Begleiter des nun angeklagten Serben steht im Verdacht, die tödlichen Schüsse abgegeben zu haben. „Wir führen gegen diesen Mann ein abgesondertes Verfahren“, sagte am Donnerstag Robert Holzleitner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, am Donnerstag zur APA.
Der 60-jährige Beschuldigte hat bisher eine Beteiligung an der Tötung des Autohändlers wie auch die ihm von der Staatsanwaltschaft angelasteten Vorwürfe bestritten. „Er sagte, dass er nicht dabei war“, erklärte Holzleitner. Der Serbe habe erklärt, er habe weder von der Tötung noch von einer Nötigung oder Freiheitsentziehung etwas gewusst. „Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass seitens des Angeklagten nicht geplant war, den Autohändler zu töten. Es gibt auch keine Hinweise, dass er an der Tötung beteiligt war.“
Doch aufgrund der Ergebnisse umfangreicher Ermittlungsmaßnahmen - es wurden auch Zeugen im Rechtshilfeweg einvernommen - hat die Staatsanwaltschaft gegen den Serben den Strafantrag eingebracht. Es sei bei der Freiheitsentziehung und Nötigung deshalb von einem Versuch auszugehen, weil man nicht nachweisen könne, dass das Opfer der Aufforderung auch nachgekommen ist, erklärte Holzleitner.
Das Mordopfer war offenbar ein Mittelsmann für Falschgeld-Geschäfte in Europa. Aufgrund eines Streites um einen hohen Geldbetrag mit Hintermännern sollte eine Aussprache in Wien erfolgen, dazu kam es aber nicht mehr.
In einem zweiten Strafantrag der Staatsanwaltschaft Salzburg wird dem 60-jährigen Beschuldigten noch vorgeworfen, er habe im Februar 2010 eine anderen Person unter Vorhalt einer Revolverattrappe dazu genötigt, das Abmontieren des Kennzeichens seines Fahrzeuges zu unterlassen. Einer Angehörigen des Beschuldigten wird zudem falsche Beweisaussage vorgeworfen. Der Prozess gegen die beiden ist am 21. November am Landesgericht Salzburg anberaumt.
Kommentare