Grasser-Klage - Böhmdorfer nimmt Steuerberater ins Visier

Wien (APA) - Im Zivilprozess von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat heute dessen Anwalt Dieter Böhmdorfer den Beklagten ins Visier gen...

Wien (APA) - Im Zivilprozess von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat heute dessen Anwalt Dieter Böhmdorfer den Beklagten ins Visier genommen. Der Steuerberater Peter Haunold habe seinen Mandanten nicht vor den steuerlichen Risiken gewarnt. Weiters habe dieser selber eine ähnliche Stiftung wie Grasser in Liechtenstein gegründet und erst Jahre später offengelegt, so Böhmdorfer.

Ex-Justizminister Böhmdorfer sieht die Glaubwürdigkeit von Haunold untergraben, da dieser selber laut Böhmdorfer Einkünfte aus seiner Vortragstätigkeit zu einer liechtensteinischen Stiftung verbucht habe. Haunold entgegnete, seine Stiftungskonstruktion bzw. die Einkünfte seien nicht mit den Vorgängen bei Grasser direkt vergleichbar.

Der Rechtsanwalt warf Haunold weiters vor, er habe die ganze von Grasser errichtete Konstruktion gekannt und Grasser auch dahingehend beraten. Haunold konterte, er habe zwar „Wissen“ gehabt, aber keine Prüfungsaufträge zu den Verträgen. „Es ist ein Unterschied, ob man etwas weiß oder dazu berät“. Die Finanz ermittelt gegen Grasser und Haunold wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung, beide weisen die Vorwürfe zurück. Grasser sagt, er habe dem Experten Haunold vertraut. Haunold gibt an, Grasser sei von seinen Plänen abgewichen.

Insbesondere um die Konstruktion, mit der Grasser seine „Vertriebsprovisionen“ von der Meinl Bank nach Liechtenstein leitete, entspann sich ein Expertenstreit. Da Grasser die Vertriebsleistungen persönlich erbracht habe, könnten diese nicht ohneweiteres über eine Gesellschaft auf den British Virgin Islands (BVI) in die Stiftung geleitet werden, da klar sei dass die BVI-Gesellschaft - Silverwater Invest and Trade (SWIT) Anm. - diese Leistungen nicht erbringen könne. Daher habe es noch einen Beratungsvertrag mit der Value Creation GmbH geben müssen. Grasser habe aus „Risikoabschirmungsgründen“ das Geld in die Stiftung leiten wollen, um es gegen mögliche Risiken im Zusammenhang mit dem Meinl-Engagement abzuschirmen.

„Grasser hat gesagt, er will nicht in eine Androsch-Situation kommen“, erläuterte Haunold. Er habe ihn daraufhin gewarnt, dann müsse er entweder alles in Österreich versteuern oder dem Finanzamt schon von Beginn an die Stiftung und die weiteren Gesellschaften offenlegen.

Böhmdorfer hielt dem beklagten Steuerberater von Deloitte dann Schreiben der Stiftungsräte von Grassers Stiftungen in Liechtenstein vor, wonach Haunold in die Transaktionen eng eingebunden gewesen sein soll. Der Ex-Justizminister stellte dann den Antrag auf Einvernahme der Stiftungsräte. Richter Manuel Friedrichkeit erwog eine Ladung nach Österreich, „zwingen kann ich sie aber nicht“. Sollten die Stiftungsräte nicht kommen, wolle er sie per Videokonferenz bzw. im Rechtshilfeweg einvernehmen.