Standort Tirol

Projekt laut Gutachten keine Gefahr für den See

Luftschloss: Das geplante Natur-Refugia-Projekt geistert seit 2010 durch Verfahren.
© Projektbetreiber

Von Reinhard Fellner...

Von Reinhard Fellner

Innsbruck, Obernberg –Kaum ein Tiroler Tourismusprojekt war derartig umstritten wie der von Brigitte und Gerhard Stocker geplante Beherbergungsgasthof „Natur Refugia“ am Obernberger See. Dort soll nach der Stilllegung des bisherigen Gasthauses ein neuer Alpengasthof mit Beherbergung – den Refugia-Wohntanks mit 20 Doppelbetten – entstehen. Schon 1934 erklärte die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck den Obernberger See jedoch zum Naturdenkmal. Ein besonders sensibler Umgang mit dem Naturjuwel wird daher tirolweit eingefordert.

Nach etlichen Genehmigungsverfahren, wobei sich das Landesverwaltungsgericht zuletzt mit Gewerberecht und Naturschutz befasste und das baurechtliche Verfahren zurzeit beim Verwaltungsgerichtshof behängt (siehe Artikel rechts), stand das ganze Projekt nach der naturschutzrechtlichen Beurteilung bereits auf der Kippe. Gegen die negative Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts erhob Stockers Anwalt Thomas Kerle jedoch außerordentliche Revision beim Wiener Verwaltungsgerichtshof. Und siehe da: Ohne Rechtsanspruch darauf wurden die unermüdlichen Projektwerber nun doch wieder zu einer Stellungnahme aufgefordert – alles ist auf dieser Verfahrensebene nun wieder offen.

Mindestens genauso bedeutsam ist jedoch ein soeben ergangenes Gutachten des Landesgeologen Gunther Heißel zum gewerberechtlichen Verfahren. War hierbei zuvor noch nicht ausgeschlossen worden, dass der See durch das Projekt Schaden nimmt und das Gewässer sogar ausrinnen könne, kommt Heißel nun durch neue Auflagen und Umplanung der Sickerschachtes zum gegenteiligen Schluss:

„Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die ursprünglichen Projektsannahmen über den Untergrund zwar die für das Projekt ungünstigeren sind, jedoch für alle Untergrundvarianten festgestellt werden kann, dass bei projekts- und bescheidgemäßer Vorgangsweise sowie bei Einhaltung der nachstehenden Nebenbestimmungen keine Gefährdung des Obernberger Sees für die Errichtungs- und Betriebsphase anzunehmen ist.“ Anwalt Kerle: „Für uns eine Kernaussage. Schließlich ist bei diesem Projekt die Geologie das Zünglein an der Waage.“