Fall Bakary J. - 77 Wiederaufnahmeanträge im Jahr 2012 bewilligt

Wien (APA) - Ein Wiederaufnahmeantrag der im Fall Bakary J. verurteilten Ex-Polizisten wäre nach Zahlen des Justizministeriums keine gar so ...

Wien (APA) - Ein Wiederaufnahmeantrag der im Fall Bakary J. verurteilten Ex-Polizisten wäre nach Zahlen des Justizministeriums keine gar so seltene Sache. Aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage geht hervor, dass im Jahr 2012 insgesamt 255 Wiederaufnahmeanträge gestellt wurden. 77 davon mündeten tatsächlich in neuen Verfahren.

2002 waren es 125 Anträge, von denen 48 bewilligt wurden. Ab 2005 wurden immer mehr als 200 Anträge gestellt. Einschränkend ist dazu zu sagen, dass dies sowohl Anträge der Staatsanwaltschaft umfasst, die bei eingestellten Verfahren solche Anträge gemäß Paragraf 352 StPO stellen können, als auch Anträge bereits verurteilter Täter gemäß Paragraf 353 StPO.

Nach Einschätzung des Wiener Strafrechtsprofessors Helmut Fuchs sind bewilligte Wiederaufnahmeanträge von Verteidigern im Auftrag ihrer Mandanten eher selten. Grund dafür seien hohe Anforderungen: „Nach einer Entscheidung, die mehrere Instanzen durchlaufen hat, muss das schon sehr gute Gründe haben“, sagte Fuchs zur APA. Konkret müsse es neue Tatsachen, neue Beweise geben. Zum Fall Bakary J. selbst wollte sich Fuchs nicht äußern.

Vier Polizisten waren wegen Quälens eines Gefangenen rechtskräftig verurteilt worden, drei von ihnen aus dem Polizeidienst entfernt. Diese drei haben nun einen Wiederaufnahmeantrag eingebracht, der sich auf ein angebliches neues Gutachten sowie „Protokolle von Polizeiamtsärzten“ stützt, aus denen sich ergeben soll, dass Bakary J. einige Verletzungen nicht am 7. April 2006 in einer Lagerhalle zugefügt wurden, sondern diese erst später zustande gekommen sind.

Der gebürtige Gambier hatte sich seiner Abschiebung widersetzt und im Flugzeug, das ihn zurück in seine Heimat bringen sollte, derartig heftig gewehrt, dass der Pilot die Maschine nicht startete. Am Rückweg nach Wien steuerten die Wega-Beamten mit dem Gefangenen eine - mittlerweile abgerissene - Lagerhalle auf der Brigittenauer Lände an, wo der damals 32 Jahre alte Mann den gerichtlichen Feststellungen zufolge von drei Polizisten gefoltert und schwer verletzt wurde, während ein vierter Beamter vor der Halle Schmiere stand.

Der Amtsarzt, der Bakary J. unmittelbar nach den erlittenen Misshandlungen untersucht hatte, soll nun laut „Kronen Zeitung“ behaupten, dass zum Zeitpunkt seiner Begutachtung das rechte Auge des Mannes nicht derart stark angeschwollen war, wie es auf einem am darauf folgenden Tag angefertigten Foto zu sehen war, das medial verbreitet wurden. Er könne sich „mit meinem medizinischen Wissen nicht vorstellen, wie es nach weiteren 24 Stunden zu einer massiven Verstärkung der Schwellung gekommen sein kann“, zitiert die „Krone“ den Mediziner.

Die Salzburger Gerichtsmedizinerin Edith Tutsch-Bauer wollte sich am Freitag nicht zu dem Fall äußern. „Um eine medizinisch fundierte Aussage treffen zu können, bräuchte man genaue Unterlagen zu dem Fall“, sagte die Gerichtsmedizinerin der APA. Prinzipiell könne man jede Körperstelle, die gut mit der Hand erreichbar sei, selbst verletzen. Allerdings seien Selbstverletzungen mit spitzen Gegenständen weitaus häufiger als mit stumpfen.