Prozess

Sex-Anklage endete mit Freispruch

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Von Thomas Hörmann...

Von Thomas Hörmann

Innsbruck –Hat der 35-jährige Angeklagte vor neun Monaten eine damals 17-jährige Ungarin vergewaltigt? Diese Frage beschäftigte am Dienstag das Innsbrucker Landesgericht. „Nicht schuldig“, erklärte der zuletzt obdachlose Angeklagte zu Beginn der Verhandlung: Der Beischlaf sei freiwillig gegen Bezahlung von 30 Euro erfolgt.

Schauplatz der angeblichen Vergewaltigung war ein Waldstück im Süden von Innsbruck. Die Geheimprostituierte aus Ungarn war mit zwei weiteren Frauen dort, vier Nordafrikaner erschienen ebenfalls auf der „Waldparty“. Wie die Ermittlungen ergaben, soll einer der Männer der Ungarin ein eindeutiges Angebot unterbreitet haben. Die Jugendliche lehnte zwar ab, ließ sich vom Angeklagten dann aber doch zu einer Anhöhe führen. Dort soll der 35-Jährige gewalttätig geworden sein. Angeblich fixierte er die 17-Jährige am Hals, zog sie aus und zwang sie zum Geschlechtsverkehr.

Von Zwang könne keine Rede sein – „es gab keine Gegenwehr“, nahm der Anwalt seinen Mandanten in Schutz.

Völlig aufgelöst soll die Jugendliche später zu ihren Begleiterinnen zurückgekehrt sein. Unter Tränen habe sie erzählt, soeben vergewaltigt worden zu sein. Den Täter packte daraufhin die Angst vor Konsequenzen: Er soll ihr sogar 100 Euro angeboten haben. Die Anzeige bei der Polizei erstattete die Ungarin allerdings erst wesentlich später.

Der Beschuldigte saß seit April in Untersuchungshaft. Am Dienstag wurde der 35-Jährige vom Schöffensenat freigesprochen. Aufgrund diverser Widersprüche in den Aussagen, begründete Richter Norbert Hofer das Urteil.