Tirol

Neues Gutachten soll Klarheit zu Wörgler Bluttat bringen

Die bekannte Psychiaterin Adelheid Kastner wurde als Gutachterin bestellt.
© APA/Fohringer

Ein 24-Jähriger hatte im Juni in Wörgl einen Bekannten in seiner Wohnung in unzurechnungsfähigem Zustand mit einem Messer in den Hals geschnitten. Dieser war kurz darauf verstorben. Der Prozess wurde heute vertagt.

Innsbruck – Mitte Juni ereignete sich in der Wörgler Bahnhofstraße eine bestialische Bluttat. Ein 24-jähriger Untermieter hatte nach wiederholten Streitereien mit seinem Vermieter um Geld und die Haushaltsführung diesem angedroht: „Wenn du nicht still bist, schneide ich dir die Kehle durch wie einem Schwein.“ Da der mit 2,2 Promille alkoholisierte Vermieter den 24-Jährigen aber offenbar nicht ernstgenommen hatte, reagierte der Wörgler auch dann nicht auf die Drohung, als sein Gegenüber ein Küchenmesser in der Hand hielt. Rückbetrachtet ein tödlicher Fehler, nahm der 24-Jährige sein Opfer doch in den Schwitzkasten und stach ihm mehrfach in die rechte Halshälfte. Sogar als das Opfer zu Boden gegangen war, soll der Täter den Mann noch mit den Füßen getreten und ihm mit dem Messergriff geschlagen haben.

Vor der Polizei gab der heute Angeklagte im Sommer an, dass er ja auch beenden wollte, was er angefangen hatte und dass er dem Röcheln seines Opfers ein Ende setzen wollte. Nach anfänglichen Ermittlungen wegen Mordes wurde der Mann jedoch schon bald in die Psychiatrie eingewiesen, nachdem ein psychiatrisches Gutachten paranoide Schizophrenie attestiert hatte und die Steuerungsfähigkeit des Mannes dadurch bei der Bluttat völlig aufgehoben gewesen wäre. Ein Schwurgericht unter der Leitung von Richterin Helga Moser sollte deshalb heute über den Einweisungsantrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher befinden. Staatsanwalt Thomas Willam hegte jedoch Zweifel an der Unzurechnungsfähigkeit des Täters. Da dieser während und nach der Tat völlig zielgerichtet vorgegangen war. Staatsanwalt Willam zu den Geschworenen: „Sie sind hier, um nach genauer Prüfung des Sachverhalts Recht zu sprechen, aber nicht, um einfach Milde walten zu lassen.“

Nach eingehender Erörterung des psychiatrischen Gutachtens zur Unzurechnungsfähigkeit des 24-Jährigen wurde erneut von der Psychiaterin attestiert, dass der Betroffene unter starkem Wechsel seiner Affekte und Stimmungen leide. Jedoch konnte auch ein sogenanntes „Overkill“-Syndrom nicht ausgeschlossen werden. Auch muss noch genauer hinterfragt werden, was der Betroffene vor den tödlichen Stichen mit dem anfänglichen Anritzen seines Opfer bezweckt hatte. Als neue Gutachterin wurde die bekannte Psychiaterin Adelheid Kastner bestellt. Der Prozess wurde deswegen vertagt. (TT.com, fell)

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