Schriftliche Wegweiser für Patienten und Ärzte
Welche Behandlung jemand ablehnt, regelt die Patientenverfügung. Die Bekanntheit steigt, die Mediziner brauchen aber bessere Ausbildung.
Von Cornelia Ritzer
Wien –Welche medizinischen Behandlungen will man, welche nicht? Diese Frage klärt bereits seit zehn Jahren das Patientenverfügungsgesetz. Und das hat sich bewährt, sagt Gerhard Aigner, Sektionschef im Gesundheitsministerium: „Das Gesetz ist eine große Hilfe für Ärzte.“ Denn diese seien zu oft zwischen um Behandlungsmethoden streitenden Angehörigen und der Angst vor möglichen Klagen gefangen.
79 Prozent kennen die Patientenverfügung, ist das Ergebnis der zweiten begleitenden Studie zum Gesetz. Das ist deutlich mehr als 2009, als nur 58 Prozent davon wussten. Vier Prozent der Befragten haben sich dafür entschieden, diese Zahl ist relativ ähnlich zu 2009. Die Kosten bis zu 500 Euro für eine beim Notar, Rechtsanwalt oder der Patientenanwaltschaft hinterlegten verbindlichen Patientenverfügung sind für viele ein Grund, sich dagegen zu entscheiden. Eine kostenlose Alternative dazu ist die beachtliche Verfügung, die zwar weniger konkret ist, aber trotzdem ein „Wegweiser“ für die Ärzte sein kann, meint Sektionschef Aigner. Auch der Zeitaufwand spricht dagegen. Viele glauben auch, dass ihre Angehörigen oder Ehepartner medizinische Entscheidungen treffen dürfen. Der häufigste Grund ist aber, dass die meisten Patienten möchten, dass am Ende des Lebens alle medizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
Die Patientenverfügung soll aber nicht als „Formular zum guten Sterben“ missverstanden werden, sagt Studienautorin Katharina Leitner. Vielmehr wird festgehalten, welche lebensverlängernden Maßnahmen der Patient will, wenn er es nicht mehr sagen kann. Fehlendes Wissen stellte die Studie auch bei Ärzten und Pflegepersonal fest. In einem „Vorsorgedialog“ soll enttabuisiert über das Thema gesprochen werden, fordert deshalb Ulrich Körtner, Studienautor und Vorstand des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin. An einer Fortbildung hat die Wiener Ärztekammer bereits Interesse angemeldet.