Ungarn plant Meldepflicht für Lkw-Transporte schon ab 1. Jänner

Budapest (APA) - Schon am 1. Jänner will die ungarische Regierung ein neues „Elektronisches Straßenfracht-Kontrollsystem“ (EKAER) in Kraft s...

Budapest (APA) - Schon am 1. Jänner will die ungarische Regierung ein neues „Elektronisches Straßenfracht-Kontrollsystem“ (EKAER) in Kraft setzen. Sämtliche Ein- und Ausfuhren sowie Transporte innerhalb Ungarns sollen damit lückenlos erfasst und der Steuer- und Zollbehörde (NAV) gemeldet werden. Unternehmen und Spediteure laufen gegen den Plan Sturm, sie finden den befürchteten Verwaltungsaufwand unzumutbar.

Der Staat hat in die Entwicklung von EKAER bisher nach offiziellen Angaben 8,55 Mrd. Forint (27,68 Mio. Euro) investiert und erhofft sich durch eine effizientere Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs zusätzliche Einnahmen von rund 60 Mrd. Forint (194,22 Mio. Euro), wie das Nachrichtenportal „Napi Gazdsag“ am Montag berichtet.

Wer Warentransporte nicht beim Finanzamt meldet oder unvollständige Angaben macht, dem drohen Strafen bis zu 40 Prozent des Warenwertes oder die Beschlagnahmung von Waren im Gegenwert der Strafe, hatte der „Kurier“ vor kurzem berichtet. Spediteure kritisieren die damit verbundenen zusätzliche Verwaltungsaufwand als unzumutbar. Der Geschäftsführer der Schenker GmbH Ungarn, Arpad Vasarhelyi, sagte im ungarischen TV-Sender ATV, dass man täglich 1.500 Transporte durchführe, darunter auch Sammeltransporte. Schon kleinere Administrationsfehler würden mit schweren Strafen bedroht.

Die Interessenvertretung der ungarischen Logistikbranche, LEF, appellierte an das Wirtschaftsministerium, die EKAER-Einführung um zwei Monate zu verschieben, damit man sich auf die zusätzlichen Administrationsaufgaben vorbereiten könne. So, wie die neuen Bestimmungen derzeit geplant seien, müsse man mit „ernsthaften Störungen“ rechnen, die insgesamt 2.000 Unternehmen betreffen würden - neben den Logistikunternehmen auch Produzenten und Handelsfirmen. EKAER würde eine solche Fülle an Daten generieren, dass sie ohne entsprechende Vorbereitung und einen Testbetrieb nicht bewältigt werden könne.

Das System EKAER verlangt 15 verschiedene Angaben, wie etwa das Kennzeichen des Lkw, Angaben zu den Gütern, den Grund des Transport, den Verkaufs- und Anschaffungspreis der Ware, die erwartete Ankunftszeit der Güter oder den Zeitpunkt der Verladung.

Obwohl das neue Gesetz noch nicht einmal im Parlament beschlossen wurde, hält die Regierung an ihrem Plan fest, EKAER bereits am 1. Jänner in Kraft treten zu lassen. Strafen für Vergehen soll es vorerst aber nicht geben, die Steuer- und Zollbehörde hat eine Schonfrist angekündigt.