Gemeindefusionen - VfGH wies weitere Anträge aus der Steiermark ab

Wien/Graz (APA) - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die zweite Tranche von Anträgen gegen steirische Gemeindefusionen entschieden und au...

Wien/Graz (APA) - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die zweite Tranche von Anträgen gegen steirische Gemeindefusionen entschieden und auch diesen Gemeinden eine Abfuhr erteilt. Sie seien allesamt nicht im Recht, hieß es am Dienstag in einer Aussendung. In keinem der Fälle sei die Fusion unsachlich, die Anträge wurden daher als unbegründet abgewiesen. Nur ein einziger Fall ist noch offen.

Dieses Ergebnis betrifft die Gemeinden Teufenbach, Petersdorf II, Kleinlobming, Nestelbach im Ilztal, Gams bei Hieflau, Preßguts, Stein, Weißenbach bei Liezen, Dürnstein in der Steiermark, Neumarkt in der Steiermark, Gschnaidt, Seggauberg, Hart-Purgstall, Brodingberg, Höf-Präbach, Sulmeck-Greith, Reichendorf, Pitschgau, Großradl, St. Oswald ob Eibiswald, Hollenegg, Vogau, Zettling, Trahütten, Freiland bei Deutschlandsberg, Osterwitz und St. Nikolai im Sölktal.

Die Gemeinde Saifen-Boden hat, nachdem ihr erster Antrag vom VfGH aus formalen Gründen zurückgewiesen worden ist, erst kürzlich erneut einen Antrag gegen die Gemeindefusion eingebracht. Dieses Verfahren konnte daher naturgemäß noch nicht entschieden werden, hieß es. Alle anderen Verfahren zu den steiermärkischen Gemeindefusionen sind abgeschlossen. Eine erste Tranche an Anträgen war bereits Mitte Oktober abgewiesen worden.

~ WEB http://www.verfassungsgerichtshof.at ~ APA129 2014-12-16/10:22