Steuern - Foglar: Widerspruch zwischen SPÖ und Gewerkschaft „Unsinn“

Wien (APA) - ÖGB-Präsident Erich Foglar hat am Dienstag Berichte über Differenzen zwischen Gewerkschaft und SPÖ bei der Erbschaftssteuer zur...

Wien (APA) - ÖGB-Präsident Erich Foglar hat am Dienstag Berichte über Differenzen zwischen Gewerkschaft und SPÖ bei der Erbschaftssteuer zurückgewiesen. Er bestätigte auf APA-Anfrage zwar, dass der ÖGB - wie ohnehin seit längerem bekannt - ein anderes Erbschaftssteuer-Modell als die Partei beschlossen habe. Deshalb Gewerkschaft und SPÖ gegeneinander ausspielen zu wollen sei aber „Unsinn“.

Foglar hatte am Sonntag in der ORF-Diskussion „Im Zentrum“ darauf hingewiesen, dass der ÖGB ein anders Modell für die Erbschafts- und Schenkungssteuer beschlossen habe als die SPÖ. Der Gewerkschafts-Chef reagierte damit auf Kritik des Steuerexperten Werner Doralt am SP-Modell.

Einige Medien werteten dies als Distanzierung des ÖGB-Chefs vom Steuermodell der SPÖ. Foglar weist das zurück und erinnert daran, dass das ÖGB-Modell bereits 2013 beschlossen wurde. „Ich kann nichts anderes sagen, als was Beschlusslage ist. Sonst fragen mich meine Mitglieder, kannst Du dich nicht erinnern, was wir besprochen haben“, so Foglar.

Das ÖGB-Modell sieht zwar niedrigere Freibeträge, dafür aber auch niedrigere Steuersätze vor als die von der SPÖ vorgeschlagene Variante. Im Gewerkschafts-Modell würden Erbschaften ab 300.000 Euro pro Familienmitglied (bzw. ab 150.000 bei nicht verwandten Personen) mit zwei Prozent besteuert. Die SPÖ schlägt dagegen einen „Lebensfreibetrag“ von einer Mio. Euro vor. Übersteigen Erbschaften oder Schenkungen diese Summe binnen 30 Jahren, so würde die darüber liegende Summe mit 25 Prozent besteuert.

Einen grundsätzlichen Widerspruch zwischen SPÖ und Gewerkschaft sieht Foglar damit nicht, denn: „Es gibt überall mehrere Modelle, auch beim (Lohnsteuer)Tarif. Diese Modelle liegen zur Verhandlung am Tisch und jetzt muss man schauen, wie man eine vernünftige Lösung zustande bringt.“ Wichtig sei lediglich, dass es eine echte Entlastung der Lohnsteuerzahler gebe, die sich diese nicht durch Steuererhöhungen in anderen Bereichen selbst finanzieren müssen: „Daher müssen, wenn man eine Gegenfinanzierung will, auch vermögensbezogene Steuern einbezogen werden.“

~ WEB http://www.oegb.at ~ APA182 2014-12-16/11:10