Birgitz

„Für Otto Normal-Familie ist sozialer Wohnbau unleistbar“

© Denise Daum

Eine Familie zog ihre Bewerbung für ein Reihenhaus am Birgitzer Rohracker aus finanziellen Gründen zurück. Kritik kommt von der SPÖ.

Von Denise Daum

Birgitz –Am so genannten Rohracker in Birgitz sollen neun Reihenhäuser entstehen, die unter dem Titel „sozialer Wohnbau“ laufen und für die das Vergaberecht bei der Gemeinde liegt. Wie berichtet, sorgte das Projekt für einiges an Kritik ob der teuren Preise – eine der Wohneinheiten kostet beispielsweise über 450.000 Euro. Heinz Haid, Vize-Bürgermeister und Chef der beauftragten Baufirma in Personalunion, war und ist der Meinung, dass die Preise „sozial verträglich“ seien.

„Dem ist nicht so. Für eine Otto Normal-Familie ist dieser soziale Wohnbau nicht leistbar“, hält nun ein Birgitzer Familienvater entgegen (Name der Redaktion bekannt). Er sah sich nach einem Termin mit der Bank gezwungen, seine Bewerbung für ein 110-Quadratmeter-Haus – Kostenpunkt 360.000 Euro – zurückzuziehen. „Die Finanzierungszusage hätten wir zwar bekommen. Wir wären dann aber finanziell am äußersten Limit“, betont der Angestellte. Trotz 60.000 Euro Eigenkapital müsse die Familie bei aktuellem Zinssatz über 1000 Euro monatlich an Kreditrückzahlung leisten. Die Betriebskosten sind freilich noch nicht eingerechnet.

Darauf angesprochen erklärt Heinz Haid, dass er da auch nicht helfen könne. „Es ist mir nicht anders ergangen, als ich gebaut habe.“ Haid verweist darauf, dass er sich an die Vorgaben der Tiroler Wohnbauförderung gehalten habe: „Alle Einheiten haben die höchste Wohnbauförderung drauf.“ Vier der neun Wohneinheiten sind seit Kurzem vergeben.

Zu Wort meldet sich in dieser Causa nun auch Landtagsabgeordneter Thomas Pupp (SPÖ). „Wer nicht erbt oder extrem gut verdient, vermag sich in Tirol nicht mehr Grund und Boden zu leisten“, schüttelt Pupp den Kopf. Er ortet mangelnden politischen Willen, leistbares Wohnen zu forcieren. „Die Menschen müssen wieder positive Perspektiven haben, sich mit ihrem Einkommen ein Wohnen in Tirol leisten zu können“, betont Pupp. Er fordert daher, die verpflichtende Anwendung der Vertragsraumordnung für alle Gemeinden einzuführen. Das heißt, dass Umwidmungen nur dann geschehen, wenn ein Teil der Fläche günstig an die Gemeinde abgegeben wird.

Dabei ging man in Birgitz ähnlich vor: Für die Umwidmung am Rohracker von 8000 Quadratmetern Frei- in Bauland war Bedingung, dass die Grundbesitzer jeweils rund 20 Prozent der Fläche abtreten – für ebendiesen sozialen Wohnbau.

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