OGH fällte Grundsatzurteil zu Menschenhandel
Wien (APA) - Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Dienstag in öffentlicher Verhandlung festgestellt, dass es als eigener Tatbestand zu werte...
Wien (APA) - Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Dienstag in öffentlicher Verhandlung festgestellt, dass es als eigener Tatbestand zu werten ist, wenn Frauen unter Druck gesetzt und eingeschüchtert werden, um sie zur Ausübung der Prostitution zu zwingen. Ein entsprechendes Verhalten geht nicht im Tatbestand des Menschenhandels auf, sondern ist darüber hinaus zusätzlich als schwere Nötigung zu qualifizieren.
Die Staatsanwaltschaft Wien hatte gegen ein Urteil des Wiener Straflandesgerichts vom vergangenen März Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung erhoben, mit dem eine Bulgarin wegen grenzüberschreitenden Prostitutionshandels und Menschenhandels zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden war. Die Frau hatte im Jänner 2013 gemeinsam mit einem Landsmann eine Verwandte mit dem Auto von Bulgarien nach Wien gebracht, indem sie ihr vormachte, sie könne hier als Altenpflegerin arbeiten.
In der Bundeshauptstadt angelangt, landete die junge Frau in einem Quartier im 15. Wiener Gemeindebezirk, wo sie von ihrer älteren Verwandten gezwungen wurde, der Prostitution nachzugehen. Als sie sich zunächst weigerte, zog sie die Täterin an den Haaren, schüttelte sie, stieß sie gegen die Türe und drohte ihr mit dem „Verkauf“ an andere Zuhälter. Zudem bekam die junge Frau nichts zu essen und zu trinken.
Dass die Täterin in erster Instanz nicht zusätzlich wegen schwerer Nötigung schuldig gesprochen wurde, bemängelte neben der Anklagebehörde auch die Generalprokuratur, die der Nichtigkeitsbeschwerde beitrat. Ein Berufungssenat des OGH (Vorsitz: Thomas Philipp) gab dieser nun statt. Die Angeklagte wurde zusätzlich wegen schwerer Nötigung verurteilt, die Strafe auf dreieinhalb Jahre angehoben.
~ WEB http://www.ogh.gv.at/ ~ APA355 2014-12-16/14:00
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